BankenErfolg für linken Verein: Sparkasse muss Girokonto fortführen

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Sparkassen dürfen nur in wenigen Ausnahmefällen Girokonten kündigen.
Sparkassen dürfen nur in wenigen Ausnahmefällen Girokonten kündigen. (Foto: Fabian Sommer/dpa)
  • Das Landgericht Göttingen verpflichtet die Sparkasse Göttingen, dem linksgerichteten Verein Rote Hilfe vorläufig weiter ein Girokonto zu führen.
  • Das Gericht erklärte die Kontokündigung für rechtswidrig, da politische Entscheidungen eines Drittstaates keine ausreichende Kündigungsgrundlage darstellen.
  • Die Sparkasse hatte die Kündigung mit erhöhtem Prüfaufwand und Reputationsrisiken begründet, nachdem die Antifa Ost in den USA als Terrororganisation eingestuft worden war.
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Die Sparkasse Göttingen muss dem Verein Rote Hilfe, der linke Aktivisten unterstützt, vorläufig weiter ein Girokonto anbieten. Das Landgericht erklärte die Kündigung für rechtswidrig.

Von Meike Schreiber, Frankfurt

Das Landgericht Göttingen hat die Sparkasse Göttingen verpflichtet, dem linken Verein Rote Hilfe vorläufig weiter ein Girokonto zu führen. Die Kündigung sei laut der mündlichen Begründung des Gerichts rechtswidrig gewesen, teilte der Verein am Freitag mit. Die Sparkasse hatte die Kündigung mit einem erhöhten Prüfaufwand begründet, nachdem die linksradikale Gruppierung „Antifa Ost“ vor einigen Monaten durch die US-Regierung als Terrororganisation eingestuft worden war. Zudem machte die Sparkasse mögliche Reputationsschäden geltend. Der Verein Rote Hilfe hatte unter anderem Strafverteidiger der „Antifa Ost“ unterstützt. Diese Gründe überzeugten das Gericht offensichtlich nicht.

In der mündlichen Begründung stellte das Gericht laut der Roten Hilfe klar, dass politische Entscheidungen oder Listungen eines „x-beliebigen Drittstaates“ keine ausreichende Grundlage für die Kündigung eines Kontos durch ein deutsches Kreditinstitut darstellten. Auch ein erhöhter Prüfaufwand sei laut des Gerichts von der Sparkasse nicht konkret und nachvollziehbar dargelegt worden. Schließlich soll das Gericht auch das geltend gemachte Reputationsrisiko zurückgewiesen haben: Ein möglicher Imageschaden stelle keinen rechtlich tragfähigen Kündigungsgrund dar. Die Rote Hilfe war im Dezember mit der Kündigung sämtlicher Girokonten bei der Sparkasse Göttingen und der genossenschaftlichen GLS Bank konfrontiert worden.

Während die Rote Hilfe die Entscheidung des Gerichts begrüßte, erklärte ein Sprecher der Sparkasse, man respektiere gerichtliche Entscheidungen und setze diese um. Die Entscheidung stelle jedoch keine abschließende Klärung der rechtlichen Fragen dar; zugleich werde ein Hauptverfahren angestrebt. „Unser Handeln orientiert sich dabei stets an unserem öffentlichen Auftrag sowie an den geltenden rechtlichen und regulatorischen Vorgaben.“ Anders als private und genossenschaftliche Banken dürfen Sparkassen Kunden nur in wenigen Ausnahmefällen kündigen.

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