Süddeutsche Zeitung

Glyphosat:Streit um Grenzwerte

Der Nachweis von Glyphosat in der Muttermilch schreckt die Behörden auf. Nun wären weitere Studien notwendig.

Von Silvia Liebrich

Nach dem Fund des Ackergifts Glyphosat in Muttermilch wächst der Druck auf die Bundesregierung und die zuständigen Behörden. Die hessische Umwelt- und Verbraucherschutzministerin Priska Hinz (Bündnis 90/Die Grünen) forderte am Wochenende ein konsequentes Durchgreifen der Regierung in Berlin. "Nachdem schon die Weltgesundheitsorganisation Glyphosat für wahrscheinlich krebserregend hält, machen die neuesten Untersuchungsergebnisse bei stillenden Müttern aus mehreren Bundesländern ein Handeln erforderlich", meinte die Ministerin. Die Möglichkeiten der Bundesländer seien hier begrenzt, ein rigoroses Verbot des Stoffs zu erlassen sei nicht möglich. Hier sei der Bund gefordert. Eingreifen könne etwa Hessen nur bei einem Einsatz auf öffentlichen Freiflächen, nicht aber in der Landwirtschaft oder in Privatgärten.

Über die Risiken von Glyphosat, weltweit das meist verkaufte Unkrautvernichtungsmittel, wird schon länger gestritten. Vor Kurzem hat die WHO erstmals vor einem möglichen Krebsrisiko gewarnt. Vergangene Woche veröffentlichten die Grünen eine Studie, wonach das Pestizid in der Muttermilch von 16 Frauen aus ganz Deutschland festgestellt wurde. Dabei wurden Glyphosat-Mengen zwischen 0,210 und 0,432 Nanogramm pro Milliliter Milch gemessen, Werte, die deutlich über den Grenzwerten von Trinkwasser liegen. Bei Wasser sind 0,1 Nanogramm zulässig.

Der Fund bringt die zuständige Kontrollbehörde, das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), in Erklärungsnot. In einer Stellungnahme vom Freitag heißt es, die festgestellten Werte bedeuteten "nicht zwangsläufig, dass ein gesundheitliches Risiko besteht". Der Trinkwasserwert gelte generell für alle Pestizide. Für Babynahrung liege der maximal zulässige Höchstgehalt außerdem bei 10 Nanogramm pro Gramm und damit etwa um ein Hundertfaches höher. Welchen Sinn solche Grenzwerte haben, wenn sich der Krebsverdacht der WHO bestätigen sollte, ist allerdings fraglich. "In dem Fall kann man alle Grenzwerte über den Haufen werfen. Dann muss bestätigt werden, dass diese Werte auf keinen Fall vernachlässigt werden dürfen", sagt Professorin Irene Witte, die an der Universität Oldenburg jahrzehntelang im Bereich Toxikologie geforscht hat. Obwohl die Studie der Grünen nicht die Anforderung einer belastbaren wissenschaftlichen Studie erfüllt, könnte sie wichtige Hinweise liefern. Der Fund zeigt, dass sich Glyphosat in der Nahrungsmittelkette festgesetzt hat. Die BfR betont, es gebe eine Vielzahl von Studien, die belegten, dass sich Glyphosat nicht im Organismus anreichere. Dass viele dieser Studien von den Firmen selbst stammen, bestätigt die Behörde. Das gesetzliche Verfahren schreibe vor, dass der Antragsteller die toxikologischen Studien für den beantragten Wirkstoff durchführen müsse, nach den Leitlinien der EU.

Viele Mütter sind verunsichert. Sie gingen bisher davon aus, dass das Stillen am gesündesten für ihr Baby ist. Die BfR äußert unterdessen Zweifel am Testverfahren des Leipziger Labors. Es sei dabei ein Verfahren für Wasserproben eingesetzt worden, dessen Eignung für Milch nicht belegt sei. Die Behörde sieht aber durchaus Handlungsbedarf. "Das BfR würde die Untersuchung einer repräsentativen Stichprobe hinsichtlich des Nachweises von Glyphosat in Urin und Muttermilchproben sehr unterstützen."

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SZ vom 29.06.2015
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