Süddeutsche Zeitung

Glyphosat:Formale Gründe

Die einstweilige Verfügung wird wohl aufgehoben, die dem Portal "Frag den Staat" die Veröffentlichung eines Gutachtens untersagt.

Von Elisabeth Dostert, Köln

Am Ende dieser Sitzung am Landgericht Köln sieht Arne Semsrott, 31, aus wie ein Sieger, zumindest für diese Etappe. Semsrott vertritt das von der Open Knowledge Foundation betriebene Portal "Frag den Staat" in einer juristischen Auseinandersetzung, in der es um den Unkrautvernichter Glyphosat geht, aber auch um das Urheberrecht und darum, wie viel Einblick Behörden in ihre Arbeit gewähren müssen. Im Herbst 2015 verfasste das dem Bundeslandwirtschaftsministerium unterstellte Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) eine Stellungnahme zu einem Gutachten der Internationalen Krebsforschungsagentur, in dem diese zu dem Ergebnis gekommen war, dass Glyphosat "wahrscheinlich krebserregend" für den Menschen ist. Auf Anfrage von "Frag den Staat" gab das BfR die Stellungnahme heraus, die das Portal dann Mitte Februar 2019 auf seiner Internetseite veröffentlichte. Drei Wochen, erzählt Semsrott, sei das Papier online gewesen, dann kam erst eine Abmahnung der vom BfR beauftragten Kanzlei. Später erwirkte das Institut am Landgericht Köln unter Berufung auf das Urheberrecht eine einstweilige Verfügung.

Dagegen legte "Frag den Staat" Widerspruch ein. Das BfR, so sieht das Semsrott, missbrauche das Urheberrecht als Mittel der Zensur. Über den Widerspruch wurde am Donnerstag in Köln verhandelt. Seine Entscheidung will der Richter am 27. Juni bekanntgeben. Aber er deutete in der Sitzung an, dass er die einstweilige Verfügung wohl aus formalen Gründen aufheben werde. Wie es aussieht, wurde der Gerichtsbeschluss Semsrott von den Prozessbevollmächtigten des BfR, es wird durch die Kanzlei Gleiss Lutz vertreten, innerhalb der "Vollziehungfrist" formal nicht richtig zugestellt. So fehlte auf dem Dokument eine Unterschrift der Geschäftsstelle des Gerichts. Über inhaltliche Fragen wurde am Donnerstag erst gar nicht diskutiert. "Wir brauchen noch eine inhaltliche Klarstellung", sagt Semsrott. Die wird nun wohl im Rahmen einer negativen Feststellungsklage in Berlin geführt werden.

Das Portal hat einen anderen Weg gefunden, das BfR-Gutachten zu verbreiten. Über die Internetseite können Einzelpersonen Einsicht beantragen. Bis Mitte dieser Woche haben das mehr als 43 000 Personen getan. Sie dürfen die Stellungnahme lesen. Der Inhalt sei aber nur "zum persönlichen Gebrauch", steht diagonal in großen Buchstaben auf jeder der insgesamt sechs Seiten des Papiers.

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Quelle:
SZ vom 07.06.2019
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