Gegen ein Urteil im Rechtsstreit um das angeblich krebserregende Mittel Glyphosat hat der Pharmakonzern Bayer beim Obersten Gerichtshof in Kalifornien Berufung eingelegt. Das Gericht solle entscheiden, ob ein Hersteller eines zugelassenen Herbizids dafür haftbar gemacht werden könne, wenn dieser keinen Warnhinweis vor Krebs platziert habe, da das Bundesgesetz eine entsprechende Warnung nicht zulasse, erklärte Bayer am Dienstag.
Oberster Gerichtshof in Kalifornien:Bayer legt Berufung gegen Glyphosat-Urteil ein
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"Roundup"-Behälter stehen in einem Regal im US-Bundesstaat Kalifornien.
(Foto: REUTERS)Der Pharmakonzern argumentiert, ein US-Bundesgesetz erlaube gar keinen Warnhinweis vor Krebs, weil der Unkrautvernichter "Roundup" durch Aufsichtsbehörden als sicher für den Menschen eingestuft worden sei.
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