Der Agrochemie- und Pharmakonzern Bayer will einen eigenen Weg gehen, um künftige Glyphosat-Klagen beizulegen. Bereits zwei Mal hatte US-Richter Vince Chhabria die Vorschläge des deutschen Dax-Konzerns zur Beilegung künftiger Klagen abgelehnt, zuletzt vergangene Woche. Es sei "unmöglich, den vorgeschlagenen nationalen Lösungsmechanismus unter der Aufsicht dieses Gerichts weiterzuentwickeln", sagte Vorstandschef Werner Baumann am Donnerstag in einer Telefonkonferenz. Richter Chhabria habe klargemacht, dass er den Vorschlag von Bayer ohne deutliche Zugeständnisse nicht genehmigen werde. Damit würden für Bayer "rote Linien" überschritten. Das Ziel, die Beilegung der Rechtsstreitigkeiten, bleibe dasselbe. Es gebe aber immer mehrere Wege zum Ziel. "Es gibt viele Wege, eine Katze zu häuten."
Der Aktienkurs brach am Donnerstag ein. Am Nachmittag lag er mit fünf Prozent im Minus bei 52,20 Euro - der größte Verlierer im Dax. "Bayer schafft es nicht, einen Schlussstrich unter die Streitigkeiten um Glyphosat zu ziehen", sagte Markus Mann, Portfoliomanager bei Union Investment.

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Bayer verfolgt nun für künftige Klagen eine Lösung ohne juristische Absolution und legte einen eigenen Plan vor, der fünf Punkte umfasst. Der Plan zeige, dass Bayer auf alle Szenarien vorbereitet sei, so Baumann. Einer der Punkte: Bayer wolle mit Partnern in den USA über die Zukunft glyphosathaltiger Produkte für private Nutzer diskutieren. Das Volumen des privaten Marktes bezifferte der für das Agrargeschäft zuständige Bayer-Vorstand Liam Condon auf 300 Millionen Dollar. Denkbar sei ein Ersatz der aktiven Substanz in den Roundup-Produkten, dazu zählt auch der Wirkstoff Glyphosat.
Vieles im Fünf-Punkte-Plan ist noch wenig konkret. So prüfe Bayer, wie ein "unabhängiges wissenschaftliches Beratungsgremium" eingerichtet werden könnte, in dem externe Experten die wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Sicherheit von Roundup überprüfen. Auf einer neuen Internet-Seite wolle der Konzern wissenschaftliche Studien zu Glyphosat veröffentlichen und auf den Etiketten der Roundup-Produkte darauf hinweisen. Das ist nicht so richtig neu, auf seiner eigenen Internetseite widmet sich Bayer schon dem Thema. Die Kernbotschaft bleibt: Bei ordnungsgemäßer Anwendung sei Glyphosat sicher und nicht krebserregend.
Den Richter störten unter anderem die gesetzten Fristen
Bei der Beilegung aktueller Klagen habe Bayer deutliche Fortschritte gemacht, sagte Baumann. 96 000 Klagen seien bereits verglichen, würden derzeit verglichen oder entsprächen nicht den Kriterien. Ende Juni 2020 hatte Bayer mit Klägern und Anwälten einen Milliardenvergleich geschlossen. Damals hatte der Konzern die Zahl der eingereichten und drohenden Klagen auf 125 000 beziffert und dafür 8,8 bis 9,6 Milliarden Dollar eingeplant. Für etwaige Klagen von Menschen, die noch nicht beim Anwalt waren, und solche, die noch erkrankt sind, aber Glyphosat für eine Krankheit verantwortlich machen könnten, hatte Bayer zunächst 1,25 Milliarden Dollar eingeplant, diesen Betrag dann auf zwei Milliarden Dollar erhöht.
Richter Chhabria hatte am Mittwoch vergangener Woche den überarbeiteten Vorschlag des Konzerns abgelehnt. Ihn störten unter anderem die Fristen. Der Vorschlag sah unter anderem einen Kompensationsfonds für die Dauer von vier Jahren vor. Wenn Roundup-Nutzer binnen dieser vier Jahren ein Non-Hodgkin-Lymphom (NHL) entwickeln, könnten sie Ansprüche geltend machen und dürften dann, falls diese anerkannt werden, mit 10 000 bis 60 000 Dollar rechnen, in seltenen Fällen 200 000 Dollar. Dem Krankheitsbild werde das aber nicht gerecht, bemängelte der Richter. NHL habe eine lange Latenzzeit, der Krebs entwickele sich sehr langsam, vor allem, wenn er durch etwas wie ein Herbizid ausgelöst werde. Es könne Studien zufolge zehn bis 15 Jahre nach der Nutzung dauern, bis sich der Krebs entwickelt. Außerdem trete der Krebs vor allem bei älteren Menschen auf. Es könnte also sein, dass diese dann leer ausgehen, weil sie erst später erkranken oder der Kompensationsfonds schon ausgeschöpft ist.
Für Fondsmanager Mann richtet sich das Augenmerk jetzt darauf, ob der Supreme Court das Berufungsverfahren im Fall Edwin Hardeman annehme. Bayer, auch das steht im Fünf-Punkte-Plan, will das Verfahren sowohl in diesem Fall als auch im Fall des Ehepaars Pilliod weiter betreiben. Ein Urteil des obersten Gerichtes könnte, so Bayer, Mitte 2022 erfolgen. So schnell wird Bayer wohl den Ärger nicht los.
