Süddeutsche Zeitung

Glücksspiel:Neue Regeln für Sportwetten

Ein boomender Graumarkt wird legalisiert. Längst am Markt tätige Anbieter erhalten eine Erlaubnis. Das neue Gesetz gilt ab 2018.

Von Simone Boehringer, München

Private Sportwetten in Deutschland werden nun legal. Am Donnerstag unterzeichneten die Ministerpräsidenten dazu den längst überfälligen Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag, der am 1. Januar 2018 in Kraft treten soll. Damit wird auch jenen 35 längst am Markt tätigen Sportwett-Veranstaltern eine "vorläufige Erlaubnis" erteilt, die auch nach der bisherigen Regelung für eine Konzession zum Wettspielbetrieb infrage kamen.

Sportwetten sind ein boomender Markt. Allein im vergangenen Jahr stiegen die Wetteinsätze um fast 30 Prozent an. Mit mehr als sechs Milliarden Euro ( Grafik) haben die Menschen auf ihre favorisierten Teams gesetzt, meistens im Fußball. Die Fußball-Europameisterschaft und die Olympischen Spiele haben ihren Anteil an den steigenden Wettsummen, die anhand der Steuerzahlungen der Anbieter in Deutschland hochgerechnet werden.

Für die meisten Glücksspiele gilt in Deutschland nach wie vor ein staatliches Monopol, um die Spielsucht einzudämmen und vor allem auch Jugendliche zu schützen. In Zeiten des Internets sind solche länderbasierten Regulierungen schwer durchzuhalten. Für die Sportwetten haben sich die Länder deshalb 2012 auf ein gesetzlich verankertes Liberalisierungsexperiment eingelassen. Im Bereich der Sportwetten sollte zunächst 20 privaten Anbietern nach sorgsamer Prüfung erlaubt werden, Sportwetten anzubieten. Die dafür notwendigen Konzessionen konnte das damit beauftragte hessische Innenministerium aber nie erteilen, weil die bei der Vergabe nicht berücksichtigten Anbieter gegen die Vergabe klagten und damit den Prozess zum Erliegen brachten.

Hessen war federführend bei den nun erreichten Neuerungen: Es gibt keine begrenzte Anzahl mehr an Konzessionen, Anbieter werden nur nach der Erfüllung von Mindeststandards beurteilt. Die Konzessionsvergabe verantwortet künftig Nordrhein-Westfalen.

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Quelle:
SZ vom 17.03.2017
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