Große, international tätige Unternehmen vor allem aus Europa und Asien müssen nicht mehr befürchten, in den USA mit einer „Rachesteuer“ von bis zu 20 Prozent belegt zu werden. Die US-Regierung einigte sich am Wochenende mit ihren Partnern aus der Gruppe der sieben führenden Industrienationen (G7) auf einen Kompromiss, der die Gefahr für ausländische Konzerne bannt. Demnach sind Deutschland, Frankreich, Italien, Großbritannien, Kanada und Japan dazu bereit, amerikanische Unternehmen von der eigentlich beschlossenen globalen Mindeststeuer in Höhe von 15 Prozent auszunehmen, weil es in den USA bereits eine vergleichbare nationale Regelung gibt. Im Gegenzug verzichtet US-Präsident Donald Trump auf die Einführung des sogenannten Abschnitts 899 in der US-Abgabenordnung, der in Washington inoffiziell unter dem Namen „Rachesteuer“ oder „Vergeltungsteuer“ firmierte.
Hintergrund des Streits war die historische Vereinbarung von fast 140 Staaten aus dem Jahr 2021, Firmengewinne in allen Ländern künftig mit mindestens 15 Prozent zu besteuern und die Einnahmen fairer untereinander zu verteilen. Mit dem Beschluss wollten die beteiligten Regierungen den seit Jahrzehnten andauernden ruinösen „Wettlauf nach unten“ beenden, bei dem die Staaten ihre jeweiligen Unternehmenssteuersätze immer weiter senken, um Firmen von einer Ansiedlung bei sich zu überzeugen.
Seither müssen – zumindest in der Theorie – Konzerne, die ihre Gewinne in ein Niedrigsteuerland wie Irland verlagern und dort effektiv nur acht Prozent Steuern zahlen, die Differenz zum neuen Mindestsatz daheim nachversteuern – in diesem Fall also sieben Prozent. Im Visier waren zudem große Techkonzerne wie die Facebook-Mutter Meta, die in vielen Ländern hohe Gewinne erwirtschaften, dort aber keine Mitarbeiter beschäftigen und deshalb auch keine Steuern zahlen.
Biden gelang es nie, die Vereinbarung umzusetzen
Obwohl sich neben Ex-Kanzler Olaf Scholz (SPD) auch der frühere US-Präsident Joe Biden gern für das Zustandekommen der Vereinbarung rühmte, gelang es ausgerechnet ihm nie, den heimischen Kongress für das Projekt zu gewinnen. Folge ist, dass das Abkommen in den USA immer noch nicht in nationales Recht umgesetzt ist.
Diesen Umstand nutzte Trump umgehend aus. Er unterschrieb am ersten Tag seiner zweiten Amtszeit einen Erlass, demzufolge, „das Globale Steuerabkommen in den Vereinigten Staaten weder Geltung noch Wirkung hat“. Biden habe US-Interessen verraten und ausländischen Regierungen erlauben wollen, in die Kassen amerikanischer Konzerne zu greifen. Zudem ließ Trump jenen Abschnitt 899 in sein geplantes großes Haushalts- und Finanzgesetzespaket einbauen. Die „Rachesteuer“ sollte für Unternehmen aus solchen Ländern gelten, die sich an der globalen Mindeststeuer beteiligen oder aber eigene, nationale Digitalsteuern von US-Firmen verlangen.
Vonseiten der mutmaßlich betroffenen Konzerne gab es jedoch erhebliche Proteste. Und auch der US-Regierung selbst dämmerte schließlich, dass ausländische Firmen auf Investitionen in den USA verzichten könnten. Trump lenkte daher ein und nahm die „Rachesteuer“ vom Tisch. Offen ist allerdings, was das für die Pläne von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer bedeutet, in Deutschland eine Digitalsteuer für große internationale Internetkonzerne einzuführen.
