Vor knapp einem Monat kam der frühere Chef von Renault und Nissan, Carlos Ghosn, gegen Kaution frei. Nun ist er erneut festgenommen worden. Ein Sprecher Ghosns bestätigte die Festnahme und teilte mit, dass ihm weitere Finanzvergehen zur Last gelegt würden. Ghosn beteuerte seine Unschuld.
In TV-Aufnahmen war am zu sehen, wie Beamte in dessen Wohnung in Tokio gingen, wenig später fuhr ein Auto zum Büro der Staatsanwaltschaft. Ghosns ist bereits dreimal nach japanischem Recht verhaftet worden. Der Nachrichtenagentur Kyodo zufolge ermittelt die Staatsanwaltschaft in Tokio wegen weiterer Vorwürfe des schweren Vertrauensbruchs gegen Ghosn.
Bei den neuen Vorwürfen gegen Ghosn geht sich offenbar um eine Untersuchung von Nissans französischem Allianzpartner Renault zu Zahlungen im Oman an eine Werkvertretung. Ein Teil der Gelder soll in Ghosns eigene Tasche geflossen sein.
Japan:Warum die Freilassung von Ghosn ungewöhnlich ist
Der Ex-Chef von Renault-Nissan hat das Gefängnis in Tokio verlassen. Ghosns neuer Anwalt ist einer der wenigen in Japan, die vor Gericht regelmäßig Erfolg haben.
Nach Ansicht seines Anwalts ist Ghosns erneute Festnahme "extrem unangemessen". Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft verglich er mit einer "Geiselnahme".
Der Automanager war zunächst am 19. November festgenommen worden. Ihm wird unter anderem Fälschung von Finanzberichten und Untreue zur Last gelegt. Er soll private Investitionsverluste auf Nissan übertragen haben. Die Vorwürfe hat er abgestritten. Zuletzt kam er gegen Kaution aus der Untersuchungshaft frei - was als ungewöhnlich gilt.
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Der 65-Jährige Ghosn hatte am Mittwoch eine Pressekonferenz für den 11. April angekündigt. "Ich bereite mich darauf vor, die Wahrheit darüber zu sagen, was passiert", schrieb er auf Twitter. Daraus wird wohl nichts.
Auch im Gemeinschaftsunternehmen mit Nissan, der RNBV mit Sitz in Amsterdam, soll es laut Renault Versäumnisse gegeben haben. Zweifelhafte Zahlungen könnten zusammen mehrere Millionen Euro erreicht haben. Die Überprüfungen dazu seien aber noch nicht endgültig abgeschlossen. Der Hersteller behielt sich vor, die Justiz einzuschalten, falls seine Interessen verletzt worden seien.