GEZ:Keine Ruhe vor dem Rundfunkbeitrag

Zweitwohnungsbesitzer müssen nicht mehr doppelt zahlen. Das hat vor Kurzem das Bundesverfassungsgericht entschieden. Das gilt aber nur, wenn sie einen Antrag auf Befreiung stellen.

Von Berrit Gräber

Die Aktion läuft auf Hochtouren: Der Rundfunkbeitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist Schwarzsehern auf der Spur. Wer sich vor den monatlich 17,50 Euro für den Empfang öffentlich-rechtlicher Radio- und Fernsehprogramme gedrückt hat, muss mit Nachzahlungen rechnen. Seit Wochen schon übermitteln die Einwohnermeldeämter die Daten aller volljährigen Bürger an den Beitragsservice. Zahlungsmuffel fliegen damit jetzt auf. Freuen können sich jetzt dagegen die Inhaber von Zweitwohnungen. Sie müssen nach dem neuen Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr doppelt zahlen. Aber: Nur wer sich kümmert, spart auch Geld.

So fliegen Nichtzahler auf

Früher haben sich Haustürkontrolleure im Auftrag der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) an die Fersen von Schwarzsehern geheftet. Seit Inkrafttreten des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags 2013 geht das elektronisch. Die Einwohnermeldeämter legen dem Beitragsservice Meldedaten aller volljährigen Bürger vor. Weitergegeben werden Name, Adresse, Familienstand, Geburtsdatum, aktuelle und frühere Adresse sowie das Einzugsdatum. Lässt sich ein Bürger keiner bereits angemeldeten Wohnung zuordnen, bekommt er in diesen Tagen Post vom Beitragsservice. Der Vorgang sei im Staatsvertrag gesetzlich geregelt "und daher rechtmäßig", sagt Tatjana Halm, Juristin der Verbraucherzentrale Bayern.

Das ist zu tun

Wer angeschrieben wird, sollte zügig reagieren, empfiehlt Halm. Häufig lässt sich der Sachverhalt leicht klären. Die Anmeldung beim Beitragsservice wird beim Umzug beispielsweise schnell mal verbummelt. Für die Registrierung bleibt nach dem Einzug ein Monat Zeit. Wer die Frist verpasst, muss nachzahlen plus Säumniszuschlag. Wer das Schreiben ignoriert, wird zwangsangemeldet. Denn: Sobald jemand allein in einem abgeschlossenen Zimmer mit Bad und eigenem Eingang lebt, greift die Beitragspflicht. Das gilt beispielsweise, wenn ein volljähriges Kind in einer Einliegerwohnung mit eigener Küche und Bad im Haus der Eltern wohnt, außerdem für Studenten- oder Seniorenresidenzen.

Das gilt

Seit 2013 muss jeder Haushalt den Rundfunkbeitrag entrichten, auch wenn die Bewohner weder Fernseher, Radio noch Internetzugang haben - egal, wie viele Menschen dort wohnen. Alleinlebende werden dadurch finanziell stärker belastet als Familien oder Wohngemeinschaften, in denen der Rundfunkbeitrag nur einmal für alle anfällt. Das empfinden viele Bürger als ungerecht. Einige klagten. Das Bundesverfassungsgericht entschied vor Kurzem: Die Beitragspflicht ist im Wesentlichen mit der Verfassung vereinbar (Az. 1 BvR 1675/16, 1 BvR 981/17, 1 BvR 836/17, 1 BvR 745/17)). Generell nicht zahlen muss, wer Sozialleistungen erhält wie Arbeitslosengeld II oder eine Grundsicherung im Alter.

Das ist neu bei Zweitwohnungen

Bis zum Machtwort der Verfassungsrichter galt: Wer mit Zweitwohnsitz gemeldet war, musste den Rundfunkbeitrag zweimal zahlen. Selbst dann, wenn er sich nur ab und an dort aufhielt. Damit ist es jetzt vorbei. Wer für das erste Domizil zahlt, muss das nicht auch noch für seine Zweitwohnung tun, argumentierten die Verfassungsrichter. Wollen Zweitwohnungsbesitzer von dem Urteil profitieren und Geld sparen, sollten sie jetzt selbst aktiv werden. Betroffene haben seit der Urteilsverkündung am 18. Juli das Recht, einen Antrag auf Befreiung von der Beitragspflicht zu stellen, wie Halm betont: "Das sollten sie auch nutzen." Automatisch geht das nicht.

So lässt sich sparen

Wer den Zweitwohnungsbeitrag loswerden will, kann das mithilfe eines kurzen Schreibens tun, wie Halm erklärt. Das Verbraucherportal Finanztip hält einen kostenfreien Musterbrief bereit (www.finanztip.de). Betroffene beziehen sich darin auf das neue Urteil und bestätigen, dass sie für ihre Erstwohnung zahlen. Auf www.rundfunkbeitrag.de steht neuerdings auch ein Formular bereit, das ausgedruckt und dem Beitragsservice zugeschickt werden. Ein reiner Online-Antrag, mit dem die Freistellung beantragt werden kann, soll bald folgen, wie Christian Greuel berichtet, Sprecher des Beitragsservices in Köln. Die Freistellung greift immer ab 18. Juli 2018 - unabhängig vom Datum des Antrags.

Das gilt für Dauercamper

Auch sie können aller Voraussicht nach vom neuen Urteil profitieren. Wer den ganzen Sommer in seinem Wohnmobil oder Wohnwagen auf dem Campingplatz verbringt und doppelt zahlt, sollte sich ebenfalls mit dem Beitragsservice in Verbindung setzen. Denn: Sobald das mobile Ferienheim auf einem festen Standplatz steht, nicht oder nur gelegentlich fortbewegt wird, gilt es nach Angaben von Verbraucherschützern als privat genutzte Wohnung - und die Beitragspflicht greift. Wie bei der klassischen Zweitwohnung wird der Besitzer auch hier häufig mit 17,50 Euro im Monat zur Kasse gebeten. Gleiches gilt für bewohnbare Gartenhäuser und Datschen, die außerhalb von Kleingartenanlagen stehen, je nach Einzelfall.

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