Gewerkschaft der Häftlinge:Mindestlohn hinter Gittern

Lesezeit: 2 Min.

Arbeiten fast zum Nulltarif: Häftlinge beklagen Ausbeutung im Gefängnis. (Foto: dpa)
  • Viele Häftlinge arbeiten im Gefängnis für wenige Euro.
  • Gefangene wollen den neuen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde durchsetzen.
  • Zudem soll der Staat für sie in die Rentenversicherung einzahlen.
  • Eine Gewerkschaft soll helfen, den Mindestlohn durchzusetzen.

Von Jannis Brühl

Sie kleben Tüten, polstern Sessel oder bauen Faltkartons zusammen. Zehntausende Häftlinge müssen in deutschen Gefängnissen arbeiten. Für die Bundesländer lohnt sich das, 150 Millionen Euro haben sie 2013 so eingenommen, die Häftlinge profitieren weniger: Sie verdienen zwischen sieben und 16 Euro - am Tag. Viele Insassen wollen sich das nicht mehr gefallen lassen, immer mehr schließen sich zu einer Art Knast-Gewerkschaft zusammen. Es begann vergangenen Sommer in Berlin, nun breitet sich die Idee in Nordrhein-Westfalen aus: Von der Justizvollzugsanstalt (JVA) Willich aus koordiniert der Gefangene André Schmitz, der wegen Drogenbesitzes einsitzt, die Arbeit im Westen. 100 Mitglieder hat er in kurzer Zeit gewonnen, bundesweit sind es bereits gut 400 aus 30 Gefängnissen.

"Wir kämpfen gegen Ausbeutung", sagt Schmitz. Zwei Ziele hat die Gruppe: Der neue Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde soll auch für arbeitende Häftlinge gelten. Und der Staat soll für sie in die Rentenversicherung einzahlen. Denn für die Zeit der Knastarbeit fehlt den Gefangenen im Alter die Rente.

Was ist Arbeit im Gefängnis wert?

Viele Gefangene halten ihre Arbeit durchaus für sinnvoll. Sie hilft gegen die psychischen Folgen des Eingesperrtseins. Strafrechtlern gilt sie als entscheidend für die Resozialisierung. Aber was ist die Arbeit im Gefängnis wert? Nicht so viel, finden manche Länder. Ein Sprecher des Justizministeriums in Düsseldorf sagt, Arbeit im Gefängnis könne man nicht mit Jobs in Freiheit vergleichen. Viele Gefangene müssten betreut werden. Zudem seien ja "Kost und Logis frei". Der Berliner Justizsenat sieht das ähnlich.

Strafrechtsexperte Bernd Maelicke von der Universität Lüneburg hält diese Argumentation für widersprüchlich. Häftlinge seien bereits in der Arbeitslosenversicherung, warum also nicht auch in der Rentenversicherung? "Bei lebenslang sind das schnell mal 15 Jahre, in denen ein Gefangener arbeitet, aber nichts für seine Rentenkasse zusammenkommt. Da ist Altersarmut zwangsläufige Folge", sagt Maelicke. Das empfänden viele Häftlinge als doppelte Bestrafung.

Der Mindestlohn allein hilft da nicht. Rentnern, die gesessen hätten, würden dennoch 50 bis 100 Euro im Monat fehlen, rechnet Matthias Birkwald vor, Rentenexperte der Linken-Fraktion. Denn laut Gesetz erwirbt nur derjenige einen Rentenanspruch, der freiwillig arbeitet. Doch in 13 der 16 Bundesländer herrscht hinter Gittern Arbeitspflicht. Deshalb müssten alle Länder die Arbeitspflicht abschaffen, fordert Birkwald. Eigentlich sollte das Problem seit 37 Jahren gelöst sein: Das Strafvollzugsgesetz von 1978 sieht eine Sozialversicherung für Gefangene vor - der Bund hat das nur nie umgesetzt. Seit der Föderalismusreform kümmern sich die Länder um die Gefangenen. Sie müssten den Arbeitgeberanteil zahlen, die meisten wollen das aber nicht.

Die neuen Häftlings-Vertreter lassen derzeit prüfen, ob Knastarbeiter streiken dürfen. Sie ahnen, ohne Druck wird nichts passieren. Strafrechtler Maelicke ist jedoch skeptisch, dass sich die Gruppe so den Status als Tarifpartner der Länder erkämpfen kann. "Ein Streik wäre dann ja zugleich Widerstand gegen die Staatsgewalt. Und Aussperrung macht im Gefängnis wenig Sinn."

© SZ vom 28.01.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: