Gesundheitspolitik:Zoff um die Zahnarzttermine

"Ohne Wenn und Aber rechtswidrig": Viele Patienten bekommen erst fürs kommende Jahr einen Zahnarzttermin. Das Bundesversicherungsamt rügt diese Praxis - und schaltet die Politik ein.

Guido Bohsem

Zahnarztpatienten können für den Rest des Jahres mit ihrer gewohnten Behandlung rechnen. Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat angekündigt, gegen die Mediziner vorzugehen, die ihren Patienten aus finanziellen Gründen erforderliche zahnärztliche Behandlung verweigerten.

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Zahnarztpatienten können aufatmen: Die Drohung der Mediziner, dass es in diesem Jahr keine Termine mehr gebe, verpufft wohl.

(Foto: dapd)

Vor allem das Verfahren der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB) und der bayerischen Zahnärzte sei "ohne Wenn und Aber rechtswidrig", heißt es in einem Schreiben von BVA-Chef Maximilian Gaßner an den bayerischen Gesundheitsminister Markus Söder (CSU). Gaßner fordert den Minister darin ungewöhnlich scharf auf, diese Praxis der Ärzteschaft abzustellen.

In Bayern war es zuletzt zu einem heftigen Streit zwischen Zahnmedizinern und der AOK gekommen. Die Ärzte fordern von der Kasse einen Nachschlag auf das für 2010 vereinbarte Budget. Das von der AOK überwiesene Geld reiche nicht aus, um alle Patienten zu behandeln. Die Kasse verweigert dies und beruft sich auf die geltende Rechtslage.

Die Ärzte reagierten daraufhin mit der Drohung, bis Ende des Jahres nur noch Schmerzpatienten zu behandeln. Planbare Therapien sollen aufgeschoben werden. Dieser Zeitraum wird "Puffertage" genannt. Nach Einschätzung der Bundes-KZV existiert das Problem bundesweit, wenn auch in abgeschwächter Form.

Nach Gaßners Worten könnten die Behörden solche Puffertage tolerieren, wenn sie vereinzelt vorkämen. "Außerhalb jeglicher Opportunität steht jedoch eine Behandlungsverweigerung über einen Zeitraum von drei Monaten", schreibt Gaßner an Söder.

Hinzu komme, dass die Zahnärzte ihre Verweigerungshaltung auch noch missbrauchten, um in den Wettbewerb zwischen den Kassen einzugreifen: "So werden die Versicherten aufgefordert, zu den Kassen zu wechseln, über die keine Puffertage verhängt worden sind." Das Bundesversicherungsamt hat die Aufsicht über bundesweit agierende Kassen, wie etwa Barmer/GEK oder Techniker Krankenkasse. Für die AOK sind die Länder zuständig.

Gaßner, der vor seinem Wechsel ins BVA Abteilungsleiter in Söders Ministerium war, forderte seinen einstigen Chef auf, sofort sicherzustellen, dass auch Patienten in Bayern die nötige Behandlung erhielten. "Eine weitere Tolerierung dieser Aktion, deren Mittel und politischen Ziele leicht zu durchschauen sind, würde dem Rechtsstaat schweren Schaden zufügen."

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