Gesundheitspolitik:Meuterei im Klinikum

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Zwei- statt Vierbettzimmer auch für Kassenpatienten: Jens Spahn, Gesundheitsexperte der CDU, kassiert für seinen Vorschlag reichlich Schelte. Auch die Idee vom "Keim-Pranger" kommt nicht gut an.

Claus Hulverscheidt

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat die Forderung des CDU-Gesundheitsexperten Jens Spahn scharf zurückgewiesen, auch Kassenpatienten nur noch in Zweibettzimmern unterzubringen. Hauptgeschäftsführer Georg Baum sagte der Süddeutschen Zeitung, Spahn plage offenbar ein schlechtes Gewissen, weil die christlich-liberale Koalition den Kliniken im Zuge ihres jüngsten Sparprogramms eine Milliarde Euro weggenommen habe. "Wer aber permanent kürzt, kann nicht gleichzeitig zusätzliche Leistungen von uns verlangen", betonte er. Im übrigen könne man mit "Lieb-Kind-Themen" zwar womöglich die Öffentlichkeit für sich einnehmen, helfe aber weder den Patienten noch den Krankenhausmitarbeitern.

Der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn möchte die Situation der Versicherten  verbessern und auch Kassenpatienten nur noch in Zweibettzimmern unterbringen - doch die Deutsche Krankenhausgesellschaft weist das Vorhaben zurück. (Foto: ddp)

Spahn hatte in einem SZ-Interview kritisiert, dass gesetzlich Versicherte oft noch zu viert in einem Zimmer liegen müssten. Das sei vor allem für schwer kranke Menschen eine Zumutung. Das für 2011 geplante Versorgungsgesetz der Koalition müsse den Kliniken deshalb Anreize bieten, die Zahl der Betten pro Zimmer zu reduzieren. "Wer noch Vierbettzimmer anbietet, bekommt dann weniger Geld", sagte der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Die meisten Krankenhäuser könnten ohne Probleme auf Zweibettzimmer umstellen. Damit spielte Spahn auf den Verdacht vieler Fachleute an, dass die Kliniken die Zahl der Vierbettzimmer künstlich niedrig halten, um für ein Zweibettzimmer einen Zuschlag in Rechnung stellen zu können.

DKG-Geschäftsführer Baum bezeichnete eine solche Vermutung als wirklichkeitsfremde "emotionale Auslassung". "Herr Spahn ist eingeladen, sich in den Krankenhäusern seines Wahlkreises einmal über die Realität zu informieren", sagte er. Auch die Forderung, die Zahl der Infektionen mit hoch aggressiven Krankenhauskeimen in einem Register festzuhalten und für jede einzelne Klinik zu veröffentlichen, wies Baum zurück. Zwar scheuten die Krankenhäuser ein solches Register keineswegs, betonte er. "Das setzt aber voraus, dass uns Herr Spahn diesmal finanziell unterstützt, statt uns immer nur in die Tasche zu greifen." Nach Angaben des CDU-Politikers ist die Zahl der Erkrankungen in diesem Bereich in Deutschland deutlich höher als beispielsweise in den Niederlanden.

Kritik an Spahns Wunsch nach Zweibettzimmern kam auch vom Verband der privaten Krankenversicherung (PKV). "Gerade erst mussten mühsam neue Milliardenlöcher in der gesetzlichen Krankenversicherung gestopft werden - auch mit Beitragserhöhungen. Da erscheint es fraglich, ob der Ruf nach mehr Komfortleistungen wirklich das richtige Signal ist", sagte PKV-Sprecher Stefan Reker. Sein Kollege Florian Lanz vom Verband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erklärte dagegen, der Wettbewerb der Kliniken um eine gute Versorgung und eine hohe Servicequalität müsse weiter angefacht werden. "Wenn dadurch die Patienten auch noch ohne Mehrkosten besser untergebracht werden, dann ist dies zu begrüßen", sagte er.

Ein Sprecher von Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) verwies darauf, dass sich von Januar an eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit konkreten Vorschlägen für ein Gesetz zur besseren Patientenversorgung befassen werde. Dabei gebe es von Röslers Seite keinerlei Vorfestlegungen. "Die Koalition ist sich einig, die ärztliche Versorgung sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich zu verbessern", sagte der Sprecher. Auch Spahn will die Reform nicht auf die Kliniken beschränken, sondern auch die niedergelassenen Ärzte zu mehr Service verpflichten. So müssten etwa die Wartezeiten für Kassenpatienten deutlich verkürzt werden. Zudem solle der Arzt jedem einzelnen Patienten eine Übersicht über die erbrachten Leistungen vorlegen. Erst wenn der Patient diese quittiert habe, könne der Arzt die Rechnung bei der Krankenkasse einreichen.

© SZ vom 28.12.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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