Gesundheit:Private Krankenversicherer verklagt

Kunden halten Beitragserhöhungen für unwirksam. Es droht ein langer Rechtsstreit.

Von Ilse Schlingensiepen, Köln

Die Preiserhöhungen in der privaten Krankenversicherung (PKV) sorgen regelmäßig für Unzufriedenheit bei den Kunden. Bei vielen Betroffenen gibt es deshalb große Erwartungen, weil das Amtsgericht (AG) Potsdam im Oktober 2016 die Beitragserhöhungen der Axa Krankenversicherung aus den Jahren 2012 und 2013 für unwirksam erklärt und das Unternehmen dazu verpflichtet hat, einem Versicherten fast 1100 Euro zurückzuzahlen.

Mit einer ähnlichen Klage befasst sich das Landgericht Berlin. Eigentlich wollten die Richter am Mittwoch das Urteil sprechen. Doch sie verschoben die Entscheidung, weil es noch Klärungsbedarf gibt. Das Urteil dürfte erst im Herbst kommen.

Für die privaten Versicherer ist das eine unangenehme Hängepartie. Denn die Berliner Urteile werden sehr wahrscheinlich durch alle Instanzen gehen, unabhängig davon, wie das Landgericht befindet - und damit könnte es zu einer jahrelangen Unsicherheit über die Rechtslage bei Preiserhöhungen kommen. Verlieren die Versicherer den Streit, kann es teuer für sie werden. Die Gesellschaften müssten mit einer Klagewelle von Kunden rechnen.

Allerdings glauben viele Experten und die Finanzaufsicht Bafin, dass die Hoffnungen der Versicherten auf hohe Rückerstattungen sehr wahrscheinlich enttäuscht werden. Selbst ein Erfolg würde die Erhöhungen nur verschieben.

Bei den Verfahren geht es nicht darum, ob die Preiserhöhung oder ihr Ausmaß rechtmäßig waren. Streitpunkt sind die gesetzlich vorgeschriebenen Treuhänder. In der PKV müssen unabhängige Treuhänder jede Beitragsanpassung prüfen und ihr zustimmen. Sie sollen darauf achten, dass die Belange der Versicherten ausreichend berücksichtigt werden.

Ein Treuhänder kann laut Gesetz für bis zu zehn Versicherer tätig werden

In dem Potsdamer Verfahren argumentierte der Kunde erfolgreich, dass der Treuhänder nicht im erforderlichen Maße unabhängig von der Axa war. Als Grund führt sein Anwalt Knut Pilz von der Berliner Kanzlei Pilz Wesser Hippe an, dass er einen viel zu großen Anteil seines Umsatzes mit Aufträgen des Kölner Versicherers erzielt hatte. Er orientiert sich dabei an der Vorgabe für Wirtschaftsprüfungsfirmen. Bei ihnen ist gesetzlich geregelt, dass sie nicht mehr als 30 Prozent ihres Umsatzes mit einem Auftraggeber machen dürfen.

Die Potsdamer Richter stellten zwar fest, dass es solch eine starre Grenze für die PKV-Treuhänder nicht gibt. "Zu beachten ist aber, dass die Beeinflussbarkeit eines abhängigen Treuhänders mit dem Grad seiner wirtschaftlichen Abhängigkeit steigt", urteilten sie (Az: 29 C 122/16). Die Richter gingen davon aus, dass der Treuhänder auf die Zahlungen der Axa angewiesen war. Deshalb hielten sie ihn für nicht unabhängig und die von ihm genehmigten Beitragsanpassungen für unwirksam.

Das Urteil sorgt in der Branche für Furore. Setzt sich diese Meinung in den nächsten Instanzen durch, könnten die Versicherer gezwungen sein, zunächst Milliarden an Beiträgen zurückzuzahlen, um dann die Beiträge umso kräftiger zu erhöhen.

Die Konstellation bei der Axa ist kein Einzelfall. Bei einigen Versicherern sei über die Jahre jeweils nur ein Treuhänder tätig, sagt Kläger-Anwalt Pilz. "Dadurch kann es zu Interessenkonflikten kommen." Allein seine Kanzlei vertritt Versicherte in über 100 ähnlich gelagerten Verfahren gegen die Axa und die DKV.

In der Vergangenheit hat es bereits ähnliche Klagen gegen die Axa Krankenversicherung gegeben. Mit Ausnahme des AG Potsdam hätten die Gerichte der Gesellschaft Recht gegeben, sagt Axa-Vorstand Thilo Schumacher: "Wir sehen diese Verfahren gelassen." Die Axa habe sich an alle gesetzlichen Vorschriften gehalten.

In dem Potsdamer Verfahren ist die Axa in die Berufung gegangen. "Wir wollen auf jeden Fall eine abschließende Klärung", sagt Schumacher. "Die Versicherten müssen wissen, woran sie sind."

Rückendeckung bekommt er von der Finanzaufsicht Bafin. Der Chef der Versicherungsaufsicht Frank Grund weist darauf hin, dass die Bafin jeden Treuhänder vor der Bestellung nach den Vorgaben des Versicherungsaufsichtsgesetzes auf seine wirtschaftliche Unabhängigkeit hin überprüft. Dafür gelten andere Grundlagen als bei den Wirtschaftsprüfern, sagt Grund. Die Bafin geht davon aus, dass bei jedem Krankenversicherer nur ein Treuhänder tätig sein darf, der die Aufgabe persönlich erfüllen muss. Beauftragt wird also nicht wie bei Wirtschaftsprüfern eine Firma. Ein Treuhänder kann laut Gesetz für bis zu zehn Versicherer tätig werden. Nach Angaben aus der Branche gibt es zurzeit 14 auf die PKV spezialisierte Treuhänder

Wenn ein Treuhänder bei einem großen Versicherer viel Aufwand hat, müsste dieser das Honorar künstlich gering halten, um nicht über die 30 Prozent-Marke zu kommen, argumentiert Grund. "Das halten wir für schlicht abwegig."

Auch wenn ein Unternehmen nur einen Treuhänder beschäftigt, heißt das nicht, dass es über zehn oder sogar noch mehr Jahre derselbe sein muss, kontert Rechtsanwalt Pilz.

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