Gestoppte Fusion:Gabriel widerspricht Befangenheits-Vorwurf

Sigmar Gabriel

Die scharfen Vorwürfe des Oberlandesgerichts Düsseldorf will Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel nun mit Unterlagen aus seinem Hause kontern.

(Foto: Kay Nietfeld/dpa)
  • Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel weist im umstrittenen Übernahmekampf um die Supermarktkette Kaiser's Tengelmann alle Befangenheits-Vorwürfe von sich.
  • Er will nun alle Verfahrens-Unterlagen, die keine Geschäftsgeheimnisse enthalten, im Internet veröffentlichen.
  • Zuvor hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf Gabriel abermals heftig für seine Sondererlaubnis zur Übernahme angegriffen.

Von M. Bauchmüller, M. Kläsgen, K. Ott und K. Riedel, Berlin/Düsseldorf

Das Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf hat in einem ungewöhnlichen Schritt Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel wegen seiner umstrittenen Sondererlaubnis für den Zusammenschluss der Supermarktketten Edeka und Kaiser's Tengelmann abermals heftig gerügt. Das OLG hält dem Vizekanzler und SPD-Chef vor, seine Amtspflicht verletzt zu haben. Das Gericht hatte vergangene Woche Gabriels Ministererlaubnis vorläufig außer Kraft gesetzt und erhebt jetzt in einem weiteren Beschluss neue Vorwürfe.

Gabriel und seine Beamten sollen eine wichtige Edeka-Unterlage vor anderen Beteiligten des Kartellverfahrens zunächst geheim gehalten haben. Der Edeka-Konkurrent Rewe, der Kaiser's Tengelmann ebenfalls übernehmen will, habe nur durch einen "Zufallsfund" von dem Papier erfahren. Weder der Minister noch seine Beamten hätten verfügt, dass die anderen Beteiligten zügig über die Edeka-Eingabe informiert werden. Das aber wäre die "verfahrensrechtliche Pflicht" von Gabriel und seinen Mitarbeitern gewesen, schreibt das OLG in einem elfseitigem Beschluss.

Edeka-Chef Markus Mosa hatte Gabriel bei einem Gespräch am 1. Dezember 2015 eine Stellungnahme überreicht, in der Anwälte der Supermarktkette deren Konkurrenten Rewe heftig attackierten. Die Edeka-Anwälte schrieben, ein Angebot von Rewe für den Kauf von Kaiser's Tengelmann sei unwirksam und unverbindlich. Außerdem sei im Falle einer Übernahme von Kaiser's Tengelmann durch Rewe ein Abbau von Arbeitsplätzen keineswegs ausgeschlossen. Der Erhalt der 16 000 Stellen bei Kaiser's Tengelmann war für Gabriel das zentrale Argument gewesen, um den Zusammenschluss mit Edeka entgegen einem Verbot des Bundeskartellamts zu erlauben.

Das OLG bekräftigt in seinem neuen Beschluss den Vorwurf, Gabriel habe Ende 2015 mit den Chefs von Edeka und Kaiser's Tengelmann geheime Gespräche geführt und sei deshalb möglicherweise befangen. In den Akten des Ministeriums fänden sich weder Einladungen zu den Gesprächen, noch Vermerke über Ablauf und Inhalt der Termine. Unklar sei ebenfalls, ob und falls ja, welche Beamten teilgenommen hätten: "Auch dazu schweigt die Akte des Bundeswirtschaftsministeriums."

Gabriel wehrt sich

Gabriel widerspricht: "Wenn ich befangen war, dann in der Frage, wie kann ich 16 000 Menschen den Weg in Beschäftigungsgesellschaften oder in die Arbeitslosigkeit ersparen", sagte der Minister der Süddeutschen Zeitung. Nach Angaben des Ministeriums soll es bei den Treffen Ende 2015 nur darum gegangen sein, den Chefs von Edeka und Tengelmann die Auflagen für die Fusions-Erlaubnis mitzuteilen. Nämlich die Rettung der Arbeitsplätze.

Das OLG äußert auch den Verdacht, Beamte des Wirtschaftsministeriums hätten mit Wissen von Gabriel Ende 2015 zweimal "vertraulichen Kontakt" zu Edeka-Verantwortlichen gehabt hätten. Zudem gebe es Hinweise, dass ein Teil des Zeitplans für die Bekanntgabe der Ministererlaubnis mit Edeka-Chef Mosa "vertraulich vorbesprochen worden ist". Das Ministerium erwägt nun seinerseits, in die Offensive zu gehen. Alle Verfahrens-Unterlagen, die keine Geschäftsgeheimnisse enthalten, sollen im Internet veröffentlicht werden.

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