Gesetzesinitiative:EU will ausländische Banken hart regulieren

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Sitz der Europäischen Kommission in Brüssel. Die EU will Zweigstellen nicht-europäischer Banken als Niederlassungen behandeln.

(Foto: Arne Immanuel Bänsch/dpa)

Die Kommission wird am Mittwoch Gesetzesinitiativen vorstellen.

Von Björn Finke, Brüssel

Die EU-Kommission will strengere Regeln für Zweigstellen nicht-europäischer Banken einführen. Das ist Teil eines wichtigen Gesetzespakets, das Finanzmarktkommissarin Mairead McGuinness am kommenden Mittwoch in Brüssel präsentieren wird. Die zwei Verordnungen und eine Richtlinie sollen die neuen, global gültigen Regeln für Banken, die in der Branche als Basel-III-Finalisierungspaket bekannt sind, in europäisches Recht gießen. Der Süddeutschen Zeitung liegen Entwürfe der EU-Gesetze vor. Bevor diese in Kraft treten können, müssen das Europaparlament und der Ministerrat als Gremium der Mitgliedstaaten zustimmen.

In der Erläuterung eines der Rechtsakte heißt es, dass hiesige Zweigstellen von Banken aus Nicht-EU-Staaten gut 510 Milliarden Euro in den Bilanzen stehen hätten. Ungefähr 86 Prozent dieser Summe verteilen sich auf nur vier Mitgliedstaaten: Deutschland, Frankreich, Belgien und Luxemburg. Die Bedeutung solcher Banken wachse, allerdings sei deren Regulierung "lückenhaft" und unterscheide sich zwischen den EU-Ländern, klagt die Brüsseler Behörde. Deshalb will die Kommission nun erstmals verpflichtende Regeln für diese nicht-europäischen Geldhäuser aufstellen, etwa zur Ausstattung mit Kapital. Außerdem können Aufseher nicht-europäische Banken mit mindestens 30 Milliarden Euro in den Büchern zwingen, als Niederlassung zu arbeiten und nicht bloß als Zweigstelle - auch das hat höhere Anforderungen zur Folge. Der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber bezeichnet diese Gesetzesinitiative als "längst überfällig": "Wir können nicht akzeptieren, dass Drittstaaten-Banken de facto über unterkapitalisierte Briefkastenfirmen in der EU unterwegs sind", sagt der wirtschaftspolitische Sprecher der christdemokratischen EVP-Fraktion.

Daneben sehen die Rechtsakte allgemein strengere Eigenkapitalvorschriften für Banken vor - ganz so, wie es in den Basel-Reformen international vereinbart worden ist. Dieses Kapital soll als Puffer dienen, wenn Kredite ausfallen. Besonders heikel aus deutscher Sicht: Geldhäuser müssen noch einmal extra viel Kapital vorhalten für Kredite an jene Firmen, die keine Bonitätsnote einer Ratingagentur haben. Das verteuert Darlehen. Und deutsche Mittelständler können nur selten Noten über ihre Kreditwürdigkeit vorweisen.

Die EU-Kommission ist sich des Problems bewusst und will diesen speziellen Risikoaufschlag für Betriebe ohne Bonitätsnote erst 2030 vollständig einführen. Zuvor soll der Aufschlag lediglich zu zwei Dritteln gelten. Ferber sagt, die Baseler Einigung habe bei diesem Thema "noch nie gut zum EU-Bankensektor gepasst, deswegen braucht es eine Umsetzung mit Augenmaß". Ein Aufschub bis 2030 alleine sei aber keine "langfristige Lösung".

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