Gesetzesentwurf der Bundesregierung:Rettungsfonds Soffin soll Banken in Haftung nehmen

Bisher waren es die Steuerzahler, die für Bankenhilfe aus dem Fonds Soffin haften mussten. Dies könnte sich nun durch ein Gesetz ändern: Durch eine Abgabe sollen Banken künftig selbst für Verluste einstehen.

Im Laufe der Finanzkrise manövrierten sich einige Banken in Deutschland ins Abseits. Die Commerzbank etwa, bei der der Staat einsteigen musste. Um angeschlagene Institute zu retten, rief 2008 die Bundesregierung den Stabilitätsfonds Soffin ins Leben. Für ausgegebene Kredite haftetet allerdings der Steuerzahler. Diese Regelung soll sich ab 2013 ändern: Für Verluste, die der Fonds dann macht, müssen die Banken selbst einstehen, heißt es in einem neuen Gesetzesentwurf der Bundesregierung.

Sollte es also ab dem kommenden Jahr zu neuen Hilfsanträgen an den Soffin kommen, die bei seiner Endabrechnung zu Verlusten führen, könnten dazu die Geldhäuser über die Bankenabgabe herangezogen werden. Für bereits aufgelaufene Milliardenrisiken haften indes weiterhin die Steuerzahler.

Reichen die Einnahmen aus der Bankenabgabe nicht aus, sollen auch Sonderabgaben möglich sein. Weil diese nur von Banken gezahlt wird, nicht aber von Versicherungen, sollen diese in Zukunft auch keine Hilfe aus dem Soffin mehr in Anspruch nehmen können.

Fonds kann kriselnde Banken mit bis zu 480 Milliarden Euro stützen

Der Soffin sollte eigentlich erst bis Ende 2012 bestehen. Nun wird er wohl auch in den kommenden zwei Jahren Geldhäuser stützen, weil sich die Errichtung eines europaweiten Bankenrettungsfonds voraussichtlich bis 2015 verzögert. Mit seiner Hilfe kann angeschlagene Banken mit bis zu 480 Milliarden Euro durch Garantien und Kredite geholfen werden.

Zudem sieht der Gesetzesentwurf offenbar vor, die Kompetenzen des sogenannten Soffin-Lenkungsausschusses zu erweitern. In dem Gremium sind das Finanz-, das Justiz- und das Wirtschaftsministerium vertreten. Außerdem entsenden das Kanzleramt und die Länder jeweils einen Vertreter.

Weiterhin können Institute problematische Wertpapiere oder Geschäftsbereiche in sogenannte Bad Banks unter dem Dach des Fonds auslagern. Wie hoch der Verlust sein wird, den der Staat und künftig auch die Banken machen werden, wird erst in Jahren feststehen, wenn der Fonds endgültig abgewickelt wird. Dem allerdings muss dem Gesetzentwurf zufolge der Bundestag zustimmen.

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