Der Gesetzentwurf
Korruption im Gesundheitswesen soll einem Zeitungsbericht zufolge künftig mit einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Dies berichtet die Berliner Zeitung und beruft sich auf einen Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). Demnach sieht er vor, einen neuen Straftatbestand der "Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen" einzuführen.
Beide Akteure von Strafe bedroht
Das Verbot betreffe nicht nur Mediziner, sondern alle Heilberufe, also etwa auch Psychotherapeuten oder Apotheker. Strafbar können sich dem Entwurf zufolge beide Seiten machen: Sowohl der Mediziner, der Gegenleistungen fordert oder annimmt; als auch der Patient, der die Gegenleistung anbietet oder gewährt.
Handlungsbedarf nach BGH-Urteil
CDU, CSU und SPD hatten die Schaffung des Straftatbestandes in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. Hintergrund des Vorhabens ist eine Gesetzeslücke, die der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil von 2012 feststellte. Danach gilt für Kassenärzte nur das Berufs-, nicht aber das Strafrecht. Im konkreten Fall hob der BGH eine Geldstrafe wegen Bestechung gegen eine Pharmareferentin auf. Sie hatte Ärzten eine Prämie gezahlt, wenn diese eine Arznei der Firma Ratiopharm verschrieben.
Vorstoß von Schwarz-Gelb gescheitert
Unter Schwarz-Gelb war ein erster Vorstoß für eine Neuregelung ergebnislos geblieben. Der damalige Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) hatte kurz vor Ende der Legislaturperiode neue Regeln gegen Korruption unter Ärzten geprüft. Ärztevertreter forderten damals, dass ein neues Gesetz nicht nur die Mediziner, sondern auch andere Berufsgruppen und die Geldgeber erfasst.