Süddeutsche Zeitung

Gesetzentwurf der Regierung:Mieter zahlen für Klimaschutz

Die Bundesregierung will die energetische Sanierung von Häusern vorantreiben - den Mietern wird dabei einiges zugemutet: Sie müssen Lärm und Schmutz ertragen und sich auf höhere Mieten einstellen.

Daniela Kuhr

Die Bewohner der 24 Millionen Mietwohnungen in Deutschland werden sich künftig häufiger als bisher an den Kosten für eine energetische Haussanierung beteiligen müssen. Das geht aus einem Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hervor, der derzeit mit den anderen Ministerien abgestimmt wird. Auch werden die Mieter den mit einer Sanierung verbundenen Baulärm oder -schmutz häufiger dulden müssen, ohne wie bisher zu einer Minderung der Miete berechtigt zu sein.

Die energetische Modernisierung von Wohnungen gehöre "angesichts knapper Energiereserven und des Klimawandels" zu den wichtigsten Zukunftsaufgaben im Wohnungsmarkt, heißt es in dem Gesetzentwurf. Um solche klimaschützenden Maßnahmen zu fördern, will die Bundesregierung daher das Mietrecht reformieren und die Rahmenbedingungen für Vermieter verbessern. "Mieter müssen dabei einerseits vor überzogenen Mieterhöhungen geschützt werden", so der Gesetzentwurf. "Für die Vermieter andererseits müssen angemessene Bedingungen für die wirtschaftliche Verwertung ihres Eigentums bestehen."

Lässt ein Vermieter die Fenster austauschen oder auch eine bessere Dämmung einbauen, so kann er derzeit elf Prozent seiner Kosten für diese energetische Sanierung jährlich als Mieterhöhung weitergeben. Bei diesen elf Prozent soll es auch künftig bleiben, den Begriff der Modernisierungskosten aber will das Justizministerium deutlich weiter fassen.

"Wenn beispielsweise jemand eine Photovoltaikanlage auf dem Dach installiert, dann dient das zwar dem Klimaschutz, aber er wird allein dadurch ja nicht zwingend Energie einsparen", sagt der CDU-Mietrechtsexperte Jan-Marco Luczak, der an den Beratungen mit dem Ministerium beteiligt war. Deshalb habe der Hauseigentümer diese Kosten bislang nicht auf die Mieter umlegen können. "In Zukunft aber soll er das können." Unter den Begriff der umlegbaren Modernisierungskosten sollen künftig "alle Maßnahmen fallen, die der energetischen Sanierung und dem Klimaschutz dienen", erklärt Luczak.

Zudem müssen die Mieter solche Umbaumaßnahmen drei Monate lang dulden. Das heißt, in dieser Zeit dürfen sie trotz eventuellen Baulärms die Miete nicht mindern. Dient der Umbau jedoch nicht der energetischen Sanierung, sondern beispielsweise der Modernisierung des Bades, dann bleibt es wie bisher dabei, dass der Mieter für die Zeit der Baumaßnahmen seine Zahlungen kürzen darf. "Ich denke, indem wir die Zeit der Duldungspflicht auf drei Monate begrenzt haben, haben wir einen tragfähigen Kompromiss für beide Seiten gefunden", sagt Luczak.

Auf Seiten der Mieter sieht man das allerdings anders. "Das Mietrecht ist der völlig falsche Ansatzpunkt, um die energetische Sanierung von Häusern voranzubringen", sagt Lukas Siebenkotten, Direktor des Deutschen Mieterbunds. "Kein Vermieter richtet seine Investitionsentscheidungen danach aus, ob Mieter die Miete kürzen dürfen oder nicht." Wer erreichen wolle, dass mehr Häuser energetisch saniert würden, müsse den Hauseigentümern verlässliche Rahmenbedingungen bieten. "Heute weiß doch keiner genau, welche Förderungen es wie lange gibt und ob er Anspruch darauf hat." Gerade vor diesem Hintergrund seien die geplanten Duldungspflichten für Mieter nicht hinnehmbar. "Es ist nicht einzusehen, wieso ihre Rechte derart beschnitten werden sollen, obwohl dadurch für den Klimaschutz nichts gewonnen wird", sagt Siebenkotter.

Nach dem Willen der Justizministerin sollen Mieter zudem den Beginn einer energetischen Sanierung nicht mehr dadurch verzögern können, dass sie vortragen, sie könnten die Umlage der Kosten nicht zahlen. Ob tatsächlich ein Härtefall vorliegt, soll künftig erst im Nachhinein - also zum Zeitpunkt der Mieterhöhung - geklärt werden. Darüber hinaus will Leutheusser-Schnarrenberger Vermieter besser vor "Mietnomaden" schützen, also vor Mietern, die keinen Cent Miete zahlen wollen.Es soll deutlich leichter werden, Räumungsurteile gegen sie durchzusetzen.

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SZ vom 14.05.2011/wolf
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