Gesetzentwurf der Arbeitsministerin:Mindestlohn kommt mit wenigen Ausnahmen

Zukünftig mit Mindestlohn: Gebäudereiniger in einer Berufsschule (Foto: dpa)

8,50 Euro pro Stunde: Arbeitsministerin Nahles legt ihren Gesetzentwurf zum Mindestlohn vor. Demnach sollen nur für drei Gruppen Ausnahmen gelten.

Der ab 2015 geplante gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde soll ohne Ausnahmen für einzelne Branchen kommen. Das sieht der Gesetzesentwurf von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) vor. Sie hat den ersten Gesetzentwurf nun zur Abstimmung an die anderen Ministerien verschickt.

Ausnahmen sind demnach nur für Leute unter 18 Jahren, Ehrenamtliche und Langzeitarbeitslose vorgesehen. Langzeitarbeitslose sind demnach für ein halbes Jahr vom Mindestlohn ausgenommen, wenn sie einen neuen Job annehmen. "Wir wollen, dass Langzeitarbeitslose keine Nachteile haben", sagte Nahles. Für sie sollen Arbeitgeber Lohnkostenzuschüsse erhalten.

"Der Mindestlohn kommt wie im Koalitionsvertrag verabredet ohne Ausnahmen. Und er kommt pünktlich", sagte Nahles in Berlin. Das Kabinett solle am 2. April über den Gesetzentwurf beraten.

Weitere Details nannte Nahles unter Verweis auf die laufende Ressortabstimmung nicht. Am Dienstagabend - wenige Stunden vor der Präsentation des Gesetzentwurfs - hatten sich die Parteivorsitzenden Sigmar Gabriel (SPD), Horst Seehofer (CSU) und Kanzlerin Angela Merkel (CDU) getroffen, um über den Mindestlohn zu beraten.

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