Süddeutsche Zeitung

Gescheiterte Tarifverhandlungen:Lokführer wollen wieder streiken

  • Die Lokführergewerkschaft GDL kündigt neue Streiks bei der Bahn an.
  • Zeitpunkt und Dauer sind noch unklar.
  • Hintergrund ist ein komplizierter Streit zwischen Bahn, GDL und der Gewerkschaft EVG.

Die GDL will wieder streiken

Bahnreisende müssen sich in nächster Zeit auf Zugausfälle und Verspätungen einstellen. Die Lokführergewerkschaft GDL kündigte erneute Streiks bei der Deutschen Bahn an. Zu Zeitpunkt und Dauer machte GDL-Chef Claus Weselsky in Frankfurt zunächst keine Angaben. Am Mittwoch und Donnerstag werde es keine Streiks geben, sagte eine Sprecherin der Gewerkschaft der Nachrichtenagentur AFP. Die GDL werde den Streik "rechtzeitig ankündigen".

Bahn verweigerte Unterschrift

Die Bahn hatte es am Dienstag abgelehnt, einen von der GDL in neun Punkten festgehaltenen Verhandlungsstand zu unterschreiben, weil das Papier Maximalforderungen der GDL enthalte. Zugleich bekräftigte sie, dass aus ihrer Sicht Kernforderungen der Gewerkschaft erfüllt seien und schlug vor, am 26. Februar weiterzuverhandeln.

Der Konflikt zwischen der Bahn und den Gewerkschaften

Beide Seiten befinden sich seit dem Sommer in einem außergewöhnlich komplizierten Tarifkonflikt für die etwa 160 000 Beschäftigten. Neben verkürzten Arbeitszeiten und fünf Prozent mehr Geld verlangt die GDL auch für ihre Mitglieder außerhalb der Lokführer-Berufsgruppe eigenständige Tarifverträge.

Darüber verhandelte bislang die konkurrierende DGB-Gewerkschaft EVG. Bahnvorstand Ulrich Weber hatte betont, dass diese Kernforderung der GDL erfüllt sei. Da die Bahn unterschiedliche Verträge für die gleiche Beschäftigtengruppe aber ablehnt, versucht sie mit beiden konkurrierenden Gewerkschaften identische Abkommen auszuhandeln.

Streiks im Jahr 2014

Die GDL hat im vergangenen Jahr sechs Mal gestreikt, wodurch der Zugverkehr in weiten Teilen zum Erliegen kam. Dabei setzte sie zunächst durch, dass sie außer für die 20 000 Lokführer auch für das Zugpersonal und die Rangierführer Verträge abschließen kann.

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