Gerichtsverfahren gegen Deutschland:Hitlers Erblast

Adolf Hitler verweigerte in den dreißiger Jahren die Zahlung, jetzt holt die Historie die Bundesregierung ein: Ein US-Gericht entscheidet, ob alte Verbindlichkeiten eingeklagt werden dürfen.

Die Bundesrepublik wird von der Geschichte eingeholt: Ein US-Gericht hat eine Klage gegen Deutschland auf Rückzahlung von Anleihen zugelassen, die nach dem Ersten Weltkrieg ausgegeben worden waren und deren Rückzahlung Adolf Hitler eingestellt hatte.

Weil Adolf Hitler in den dreißiger Jahren des vergangenen Jahrhunderts nicht zahlte, gibt es jetzt Ärger für die Bundesregierung. (Foto: AP)

"Das Berufungsgericht hat entschieden, dass die Klage gegen Deutschland verhandelt werden kann", sagte der Anwalt der Beschwerdeführer, bei denen es sich um Investoren handelt, die in dem Unternehmen World Holdings mit Sitz in Tampa im Bundesstaat Florida zusammengeschlossen sind.

Ein Verfahren könne dem Urteil zufolge nicht mit dem Argument abgelehnt werden, dass die Bundesrepublik ein souveräner ausländischer Staat sei, fügte Michael Elsner hinzu.

Seine Mandanten würden Rückzahlungen und Zinsen in Höhe von mehreren hundert Millionen Dollar geltend machen, führte Elsner aus. Es handele sich um "eine Summe über 450 Millionen Dollar" (347 Millionen Euro). Die Angelegenheit werde nun an ein Bezirksgericht in Miami zurückverwiesen.

Aufwändiger Beglaubigungsprozess in Deutschland

Die Staatsanleihen hatte Deutschland den Gerichtsakten zufolge nach dem Ersten Weltkrieg (1914-1918) ausgegeben, um den Wiederaufbau des Landes finanzieren zu können. Als Hitler 1933 Reichskanzler wurde, stellte er die Rückzahlung der Darlehen ein.

Elsner zufolge hatte die Bundesregierung in dem Rechtsstreit argumentiert, der Großteil der Anleihen sei nach dem Zweiten Weltkrieg zurückgezahlt worden. Viele Schuldscheine seien aber von sowjetischen Soldaten gestohlen worden.

Um als rechtmäßiger Besitzer der Anleihepapiere seine Ansprüche dennoch geltend machen zu können, sei ein aufwändiger Beglaubigungsprozess in Deutschland Voraussetzung gewesen. Ein Vertreter der deutschen Botschaft in Washington wollte sich zunächst nicht zu dem Fall äußern.

© sueddeutsche.de/AFP/mel - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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