Gerichtsurteil:Zweite Schlappe für Arbeitsminister Scholz

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Von wegen flächendeckender Mindestlohn für die Postbranche: Ein Gericht hat die Rechtsverordnung von Bundesarbeitsminister Scholz für unzulässig erklärt.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Rechtsverordnung des Bundesarbeitsministers, die einen flächendeckenden Mindestlohn für die gesamte Postbranche vorsieht, für unzulässig erklärt. Damit werde die gesetzliche Ermächtigung überschritten, urteilten die Richter am Donnerstag. Diese lasse die Erstreckung eines Mindestlohn-Tarifvertrages nur auf tariflich nicht gebundene Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu. Zugleich wiesen die Richter Klagen von mehreren Post-Konkurrenten ab, darunter PIN und TNT.

Briefsortierung beim Post-Mitbewerber TNT. (Foto: Foto: AP)

Ob Lohnansprüche ihrer Arbeitnehmer nach dem Mindestlohn-Niveau rechtmäßig begründet seien, müsse vor den Arbeitsgerichten geklärt werden. Seit Anfang des Jahres gilt bundesweit ein Mindestlohn für die Briefdienste von 8,00 bis 9,80 Euro pro Stunde. Er war zwischen dem von der Deutschen Post dominierten Arbeitgeberverband Postdienste und der Gewerkschaft Verdi ausgehandelt und von der Bundesregierung dann für allgemeinverbindlich erklärt worden. Wettbewerber der Post hatten wegen des seit Jahresbeginn geltenden Mindestlohns für Briefdienste gegen das Bundesarbeitsministerium geklagt. Ein Sprecher der Deutschen Post sagte, die Entscheidung vom Donnerstag sei für sein Unternehmen unverständlich. "Ein Mindestlohn ist in der Briefbrache notwendig, um faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen."

Konkurrenz sieht sich im Nachteil

Die Konkurrenten sehen sich durch die Lohnuntergrenze gegenüber dem Marktführer benachteiligt. Sie seien nicht in der Lage, die vorgeschriebenen Mindestlöhne zu zahlen, und so in echten Wettbewerb zum Bonner Konzern zu treten. Arbeitsplätze seien gefährdet, argumentierten sie. Ein Großteil der Gesellschaften des Zustellers PIN waren wegen des Mindestlohns in die Insolvenz gegangen, nachdem der Verlag Axel Springer nach der Entscheidung des Bundestags für den Mindestlohn den Geldhahn zugedreht hatte.

Vor dem Berliner Verwaltungsgericht hatten die Konkurrenten im März dieses Jahres einen ersten Erfolg erzielt. Die Richter entschieden, die Verordnung sei rechtswidrig. In den Mindestlohn dürften nur tariflich nicht gebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer einbezogen werden. Die Erstreckung auf die gesamte Branche sei unzulässig, urteilten die Richter. Das Bundesarbeitsministerium hatte Berufung eingelegt.

Der Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste hatte Mitte Dezember 2007 mit der neuen Gewerkschaft Neue Brief- und Zustelldienste einen Tarifvertrag für alle tarifgebundenen Betriebe geschlossen. Der ab dem 1. Januar 2008 vereinbarte Bruttomindestlohn liegt unterhalb der per Verordnung festgelegten Mindestlöhne.

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