Gerichtsurteil zu SWR-Reportage:Daimler muss Aufnahmen versteckter Kameras ertragen

Produktion bei Mercedes-Benz

Arbeiter im Mercedes-Benz-Werk in Sindelfingen.

(Foto: dpa)
  • Daimler wollte die Ausstrahlung einer heimlich entstandenen SWR-Reportage verhindern und verklagte den Südwestrundfunk - nun erlitt der Autobauer vor Gericht eine Niederlage.
  • Daimler war aufgrund der Reportage, die sich um Niedriglöhne und Werkverträge im Konzern dreht, in die Kritik geraten.
  • Ob der Filmbeitrag demnächst wieder im Fernsehen zu sehen sein wird, ist derzeit unklar.

Die SWR-Reportage "Hungerlohn am Fließband" brachte den Autobauer Daimler wegen seiner Werkverträge in die Kritik. Der Konzern wollte die weitere Ausstrahlung der heimlich entstandenen Aufnahmen verhindern und hat den Sender verklagt. Nun hat das Stuttgarter Landgericht entschieden - zugunsten der Journalisten. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu dem Fall:

Worum dreht sich der Streit?

Stein des Anstoßes ist eine Reportage über Niedriglöhne, für die der Südwestrundfunk (SWR) mit versteckter Kamera in einem Werk des Autobauers drehte. Demzufolge soll Daimler über Werkverträge an seinen Fließbändern Menschen beschäftigen, die ihr Gehalt mit Hartz IV aufstocken müssen. Daimler hält den Beitrag für manipulativ und will die weitere Ausstrahlung gerichtlich verhindern. Der SWR hält die Verwendung der Aufnahmen für rechtmäßig.

Wie hat das Landgericht Stuttgart entschieden?

Das Gericht stärkte dem Südwestrundfunk den Rücken. Der Sender darf den Beitrag nach dem Urteil vom Donnerstag weiter zeigen. Zwar seien die Aufnahmen mit den versteckten Kameras rechtswidrig entstanden, sagte der Richter. Allerdings überwiege das Informationsinteresse der Öffentlichkeit, da der Beitrag über Missstände durch Werkverträge informiere.

Was sagt Daimler dazu?

Der Autobauer will das Urteil anfechten und notfalls durch alle gerichtlichen Instanzen gehen. Ein Sprecher betonte, es handle sich dabei aus Sicht des Unternehmens um eine Grundsatzentscheidung. "Wir halten den Beitrag in der gesendeten Form nach wie vor für manipulativ."

Wann ist die umstrittene Reportage wieder im Fernsehen zu sehen?

Vorerst wohl nicht. Eine Ausstrahlung sei zeitnah nicht geplant, sagte ein SWR-Sprecher. Hinzu kommt, dass das Urteil noch angefochten werden kann. Insgesamt sieht sich der Sender aber bestätigt. "Das Gericht verdeutlicht damit, dass die Aufdeckung gesellschaftlicher Missstände auch mit den Mitteln der investigativen Recherche möglich sein muss", erklärte der SWR. "Die Entscheidung besagt, dass die Pressefreiheit nicht an Werkstoren endet."

In dem Beitrag geht es um Niedriglöhne durch Werkverträge. Was sind Werkverträge genau?

Mit einem Werkvertrag kann ein Unternehmen Arbeitsaufträge übergangsweise an eine andere Firma vergeben. Der Lohn ergibt sich in der Regel aus einer Vereinbarung der beiden Parteien und muss nicht dieselbe Höhe haben wie der, den die festen Mitarbeiter des auftraggebenden Unternehmens bekommen. Der Auftraggeber darf die Beschäftigten des Werkvertrag-Nehmers aber nicht wie eigene Mitarbeiter behandeln - ihnen etwa keine direkten Weisungen geben.

Gibt es Pläne, diese Vertragspraxis zu ändern?

Werkverträge stehen vor allem bei Arbeitnehmervertretern in der Kritik. Betriebsräte fordern mehr Mitspracherecht bei der Vergabe und mehr Möglichkeiten, Missbrauch zu kontrollieren. Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) kündigte jüngst ein neues Gesetz an. "Wir müssen die Werkverträge in Deutschland besser kontrollieren und etwas gegen ihren Missbrauch tun."

Wie sehen Arbeitgeber die Kritik an Werkverträgen?

Arbeitgeber betonen, dass solche Verträge ein wichtiges Instrument sind, um etwa auf Spitzen bei der Nachfrage flexibel reagieren zu können. Daimler hat inzwischen aber Standards für die Vergabe festgelegt. Demnach sollen sich beauftragte Firmen etwa nach den Lohnuntergrenzen im jeweils für ihre Branche geltenden Tarifvertrag richten. Gesetzesänderungen lehnt Personalchef Wilfried Porth ab.

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