Gerichtsurteil:US-Ölkonzerne dürfen Geldflüsse geheimhalten

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Die Geldflüsse von Ölkonzernen dürfen in den USA geheim bleiben, in der EU nicht. (Foto: Sebastian Widmann/dpa)

Erfolg für die Öllobby vor Gericht: Die USA können Konzerne nicht zwingen, offen zu legen, wohin ihr Geld fließt. Ein Richter hat die entsprechende Klausel gekippt. Mit der Vorschrift sollte unter anderem Korruption unterbunden werden. Die EU dagegen beharrt darauf, die Ölkonzerne zu überwachen.

In den USA ansässige Ölkonzerne können ihre Zahlungen an Regierungsstellen weiter geheim halten. Ein Bezirksrichter in Washington, D.C. hat ein Regelwerk der Börsenaufsicht SEC für nichtig erklärt, dass die Konzerne dazu zwingen sollte, ihre Geldflüsse an Staaten in Fördergebieten offenzulegen.

Die Offenlegung sollte das Verschwinden der Ölmillionen in den Regierungsapparaten etwa der rohstoffreichen afrikanischen Staaten erschweren. Die Pflicht, zu veröffentlichen, sollte auch für Zahlungen im Zusammenhang mit der Förderung von Gas oder dem Abbau von Metallen und Mineralien gelten. Die Regel war Teil des Dodd-Frank-Act, der Finanzreform, mit der Barack Obama auf die Finanzkrise reagierte. Das Gericht urteilte nun, die SEC habe die entsprechende Passage falsch interpretiert.

"Die Behörde hat keine überzeugenden Argumente vorgelegt, dass das Gesetz eindeutig die Veröffentlichung der vollen Berichte verlangt", erklärte Richter John Bates in seiner Urteilsbegründung. Er kritisierte überdies, dass die SEC keine Ausnahmen für Staaten zugelassen habe, die ihrerseits eine Veröffentlichung von Zahlungen verbieten. Diese Entscheidung der Behörde sei "willkürlich und launisch" gewesen. US-Medien erwarten, dass die US-Börsenaufsicht das Regelwerk jetzt neu fasst.

Die Ölkonzerne sahen in dem Zwang zur Offenlegung einen Wettbewerbsnachteil gegenüber der Konkurrenz in anderen Ländern und klagten über ihre Lobbyvereinigung American Petroleum Institute. Sie führten ins Feld, dass einige rohstoffreiche Länder diese Offenlegung eindeutig verbieten würden - zum Beispiel Angola, China, Katar und Kamerun. Unternehmen vom Zwang zur Offenlegung zu befreien, wenn das Strafrecht des Landes, in dem sie aktiv sind, das verbietet, wird von Gegnern "Veto der Tyrannen" genannt.

EU kippt "Veto der Tyrannen"

Allerdings könnten einige internationale Konzerne trotz des Urteils zur Offenlegung gezwungen sein. Das Europa-Parlament hatte im Juni dafür gestimmt, große Rohstoffunternehmen zu verpflichten, ihre Zahlungen an Regierungen detailliert aufzulisten - zumindest jene, die in Europa börsennotiert sind. In der dazu veröffentlichten Erklärung hieß es, alle Zahlungen über 100.000 Euro müssten veröffentlicht werden. Exxon, Chevron, BP und Shell wären von der europäischen Regel betroffen, sagte Ian Gary von der Nichtregierungsorganisation Oxfam der Financial Times.

Als Erfolg wertete das Parlament die Entfernung einer bestimmen Klausel aus dem Gesetzentwurf: Das sogenannte "Veto der Tyrannen" ist in Europa nicht möglich.

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