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Gerichtsurteil:Erst die Miete, dann die Schlüssel

Vermieter dürfen den Wohnungsschlüssel so lange zurückhalten, bis ein neuer Mieter das Geld für den ersten Monat überwiesen hat.

Vermieter dürfen den Schlüssel so lange zurückhalten, bis ein neuer Mieter das Geld für den ersten Monat überwiesen hat. Eine entsprechende Klausel im Mietvertrag sei zulässig, hat das Landgericht Bonn in einem Fall entschieden.

Darüber berichtet die Stiftung Warentest in Berlin (Az.: 6 T 25/09). Der Gesetzgeber habe festgelegt, dass die Miete zwar erst bis zum dritten Werktag eines jeden Mietzeitraums fällig wird - der Vertrag dürfe davon aber geringfügig abweichen.

Wenn der Mieter gleich am ersten Tag des Monats noch vor der Wohnungsübergabe zahlen muss, sei er nicht unangemessen benachteiligt. Es überwiege das Interesse des Vermieters, die Wohnung einem zahlungswilligen und -fähigen Mieter zu übergeben.

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