Gerichtsurteil:Aachen drohen Diesel-Fahrverbote

Fahrverbote drohen nicht nur in Aacehn.

In Flensburg prüfen Fachleute des Kraftfahrtbundesamtes (KBA), ob Autos Klima- und Abgasgrenzwerte einhalten.

(Foto: Marcel Kusch/dpa)
  • Noch bis Ende des Jahres hat Aachen Zeit, das Verbot abzuwenden - dass dies gelingt, gilt jedoch als unwahrscheinlich.
  • Mit dem Urteil folgt erstmals ein regionales Gericht dem Fahrverbot-Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts.

Die Stadt Aachen muss Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge vorbereiten. Nur wenn sie es gemeinsam mit dem Land Nordrhein-Westfalen schafft, die Stickoxid-Grenzwerte bis Ende des Jahres durch andere Maßnahmen einzuhalten, kann sie die Einschränkung noch verhindern. Andernfalls tritt zum 1. Januar 2019 ein Diesel-Fahrverbot in Kraft. So entschied es das Aachener Verwaltungsgericht.

Einer Sprecherin des Gerichts zufolge ist es sehr wahrscheinlich, dass es zu einem Fahrverbot kommt. Mit einem ganzen Bündel an Maßnahmen wollte die Verwaltung der Stadt Aachen gemeinsam mit dem Land Nordrhein-Westfalen bis 2025 die angepeilten Grenzwerte erreichen. Dem Gericht dauert das zu lange. "Sie hatten schon Jahre Zeit", so der Vorsitzende Richter. "Jetzt gilt es."

Damit ist zum ersten Mal ein regionales Gericht der Linie des Grundsatzurteils des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig gefolgt. Es hatte Diesel-Fahrverbote exemplarisch an den Fällen Stuttgart und Düsseldorf grundsätzlich für zulässig erklärt. Die Einführung müsse aber verhältnismäßig - das heißt vor allem mit zeitlichem Vorlauf - sein. Der EU-Grenzwert für den gesundheitsschädlichen Schadstoff Stickstoffdioxid muss seit 2010 verbindlich eingehalten werden, in vielen Städten gelingt das aber nicht.

Als erste Großstadt hatte Hamburg unlängst zwei viel befahrene Straßen für ältere Diesel-Fahrzeuge gesperrt, die die Abgasnorm Euro 6 für Pkw beziehungsweise VI für Lkw nicht erfüllen. Auch andere Städte beraten nun darüber, ob sie Beschränkungen umsetzen sollen. Im Aachener Fall hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gegen das Land Nordrhein-Westfalen geklagt. Sie will die Stadt Aachen auf diesem Weg zur Einhaltung der Grenzwerte zu zwingen.

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