Gericht untersagt E-Plus-Werbung:"Da legst di nieda"

Kaiser Franz spielt Rudi Völler aus - zumindest in der Werbung. Mit dem bayerischen Überraschungsausruf "Da legst di nieda" darf jedenfalls nur der Münchner Mobilfunkanbieter O2 werben.

Mit einem entsprechenden Urteil hat das Landgericht München I dem Mobilfunk-Konkurrenten E-Plus eine Werbung mit ähnlicher Formulierung untersagt. O2 sei Inhaberin der geschützten deutschen Wortmarke "Da legst Di nieda", begründete die 1. Handelskammer ihre am Dienstag bekannt gegebene Entscheidung.

O2 hatte ab September 2002 mit "Fußball-Kaiser" Franz Beckenbauer, später mit TV-Moderatorin Anke Engelke für die eigenen Angebote geworben - und natürlich mit "Da legst di nieda". Ab Januar 2003 warb das Unternehmen E-Plus mit DFB-Teamchef Rudi Völler in einem TV-Spot für seine Mobilfunkleistungen.

Dabei unterhielten sich zwei Männer über die Angebote von E-Plus und einer sagte "Da legst Dich was?", worauf der andere "Nieda" antwortete.

O2 sah dadurch die eigenen Markenrechte verletzt und verklagte das Konkurrenzunternehmen mit Erfolg. Dem als Marke geschützten Slogan von O2 sei im Januar 2003 auf Grund der massiven Werbekampagne auch aus Sicht des Publikums eine Herkunftsbezeichnung für die Dienstleistungen dieses Unternehmens zugekommen, befand die Kammer.

Mit der Frageform habe das beklagte Unternehmen E-Plus geradezu an die Zuschauer appelliert, sich an den Slogan der Konkurrenz zu erinnern. Hinzu komme, dass mit einem vergleichbaren Sympathieträger aus dem Bereich Fußball geworben wurde, so dass von einer gewollten Ausnutzung der 02-Werbemarke auszugehen sei, erklärten die Richter.

Deshalb sei die angegriffene Werbung von E-Plus zu untersagen.

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