Gericht:Umwelthilfe bekommt Akten

Das Bundesverkehrsministerium muss der Deutschen Umwelthilfe Einsicht in Akten zum Dieselskandal gewähren, entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Verhandelt wurden zwei Berufungsverfahren des Ministeriums. Beide Berufungen wies das Gericht nun zurück, weil die Information der Öffentlichkeit wichtiger sei als das Geheimhaltungsinteresse. Im ersten Verfahren hatte der Verband nach eigenen Angaben seit Juli 2016 verlangt, Unterlagen aus der Untersuchungskommission Volkswagen einsehen zu dürfen, die das Ministerium eingesetzt hatte. Das Ministerium hatte argumentiert, dass es seine Informationspflicht in diesem Fall nicht erfüllen müsse, weil noch strafrechtliche Ermittlungen liefen.

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