Geplantes EU-Freihandelsabkommen mit den USA:Tempolimit für Turboschweine

Operations At The Rivalea Australia Pig Farm

Weniger Fett und schneller auf der Schlachtbank: Noch sind die Wachstumsbeschleuniger für Schweine aus den USA in Europa verboten.

(Foto: Bloomberg)

Wachstumsbeschleunigte Schweine, Klonfleisch oder Genfood: Europa und die USA haben sehr unterschiedliche Vorstellungen von ihren Lebensmitteln. Damit das umstrittene Freihandelsabkommen trotzdem nicht scheitert, bereitet Brüssel jetzt eine Klage gegen seine Mitgliedsstaaten vor.

Von Alexander Hagelüken

Glaubt man dem Hersteller, produziert er mit Ractopamin ein Wundermittel. Den Wachstumsbeschleuniger ins Futter geschüttet - schon bringt ein Schwein deutlich mehr mageres Fleisch und deutlich weniger Fett. Die Turboschweine brauchen 40 Pfund weniger Futter, sind aber trotzdem vier Tage schneller reif für die Schlachtbank als sonst. Da klingelt beim Bauern die Kasse. In den Vereinigten Staaten wird der Beschleuniger schon fleißig ins Futter gekippt. In Europa nicht: Dort hat er keine Zulassung, weil solche Stoffe verboten sind.

Das Futtermittel für Turboschweine gibt nur ein Beispiel dafür ab, wie unterschiedlich die USA und Europa mit Lebensmitteln umgehen. Im geplanten Abkommen für mehr Freihandel wollen sie gegenseitig Exporthürden niederreißen. Müssen die Europäer dafür am Ende auf gewohnte Umwelt- und Gesundheitsregeln verzichten?

Ein Veto im Bundestag könnte das Abkommen zu Fall bringen

Brüssels Handelskommissar Karel De Gucht betont, er werde keine wichtigen Werte opfern - keine grundlegenden Regeln also, die den Europäern wichtig sind. Gleichwohl befürchtet De Gucht, der die Verhandlungsgruppe der EU führt, dass das transatlantische Abkommen am Ende scheitern könnten - und zwar am Widerstand einzelner nationaler Parlamente. Ein Veto im Bundestag, in der französischen Nationalversammlung oder im spanischen Parlament könnte das gesamte Abkommen zu Fall bringen.

Um diesem Risiko vorzubeugen, bereitet De Gucht nach SZ-Informationen eine Klage gegen die Mitgliedsstaaten vor dem Europäischen Gerichtshof vor. Er will von dem Gerichtshof klären lassen, wer am Ende über das Abkommen abstimmen darf - und wer nicht. Streitpunkt ist, dass für Handelsfragen innerhalb der Europäischen Union in der Regel die Brüsseler Kommission zuständig ist.

Das bedeutet: De Gucht handelt das Freihandelsabkommen mit den USA aus, dann ist eine Mehrheit der Mitgliedsstaaten und des Europäischen Parlaments nötig. Nur wenn sich am Ende erweist, dass bestimmte Interessen der Staaten berührt sind, wird daraus ein sogenanntes gemischtes Abkommen, wofür es die Zustimmung nicht nur der Mehrheit, sondern aller EU-Staaten braucht - und worüber in Deutschland auch Bundestag und Bundesrat abstimmen würden.

Klonfleisch? In den USA erlaubt - hierzulande nicht

Länder wie Frankreich und Deutschland lassen erkennen, dass sie auf jeden Fall ein gemischtes Abkommen wollen, damit der umstrittene Vertrag durch die nationalen Parlamente zusätzlich demokratisch legitimiert wird. De Gucht pocht darauf, dass das geltende Recht eben keine automatischen Abstimmungen nationaler Parlamente erfordert. Die Brüsseler Sorgen, dass das umstrittene Freihandelsabkommen mit den USA in den nationalen Parlamenten durchfallen könnte, sind durchaus begründet. Vor Kurzem wäre das EU-Abkommen mit Kolumbien fast an den rot-grün regierten Ländern im Bundesrat gescheitert.

Laut einem internen Protokoll kündigte De Gucht im April vor EU-Abgeordneten an, er wolle den Europäischen Gerichtshof "in den kommenden Wochen" über die Grundsatzfrage entscheiden lassen. Das wird aus der Kommission bestätigt. Die Skepsis in vielen EU-Staaten ist auch deshalb so groß, weil die Amerikaner vor allem in der Agrarpolitik eine völlig andere Linie verfolgen als die Europäer.

Das zeigt auch eine interne Studie des Wissenschaftlichen Diensts des Bundestags, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Auf 43 Seiten listet die Autorin auf, wie sehr die Gebräuche auf beiden Seiten des Atlantiks abweichen - nicht nur bei Turboschweinen, für die in Europa ein striktes Verbot gilt. Klonfleisch? In den USA erlaubt - hier nicht. Geflügel? Wird von den Amerikanern mit Chlor eingesprüht - deshalb darf es in Europa seit 1997 nicht mehr verkauft werden. Genfood? In den USA weit verbreitet, ohne dass der Konsument erfährt, was er isst - in der EU dagegen meist verpönt; und wenn doch erlaubt, muss man es kennzeichnen.

Zugleich setzt die US-Regierung alles daran, deutlich mehr Lebensmittel nach Europa zu exportieren. Ein neues Papier des Agrarministeriums führt auf, was Washington dazu im Rahmen des Freihandelsabkommens ändern möchte - und das ist eine ganze Menge.

"Amerikas Bauern hängen von Exporten ab, die etwa ein Fünftel ihres Einkommens ausmachen", schreiben die Autoren. Seit dem Jahr 2000 haben sich die US-Ausfuhren auf dem Erdball fast verdreifacht. Nur mit Europa, das jährlich für 100 Milliarden Euro Lebensmittel aus aller Welt importiert, ist Washington unzufrieden: Amerikas Marktanteil in der EU sei von 15 auf neun Prozent gefallen - weil die Europäer "aggressiv" Handelsverträge mit armen und Schwellenländern abschließen. Diese Strategie soll diesen Ländern bei der Entwicklung helfen, stört aber Amerikas Ausfuhren. "Ein Freihandelsabkommen wird Hindernisse für US-Exporte nach Europa beseitigen", heißt es in dem Papier.

Hierbei könnte es für die EU-Bürger ans Eingemachte gehen: So bemängelt das Agrarministerium, Amerikas Fleischexporte würden von einer Vielzahl Hürden behindert, etwa dem Bann für Chlorhühnchen. Produkte wie Weizen, Mais oder Soja würden durch "lange Verzögerungen" bei der Genehmigung von Genfood gestoppt. "Das muss bei den Verhandlungen mit der EU behandelt werden." Da gibt es also massive Interessen der US-Regierung. "Den EU-Markt für Agrarimporte zu öffnen, steht ganz oben auf der Agenda der USA", schätzt die grüne Bundestagsabgeordnete Bärbel Höhn. "Gentechnikfreiheit steht an erster Stelle der Handelshemmnisse."

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