Geplantes EU-Freihandelsabkommen mit den USA:Tempolimit für Turboschweine

Operations At The Rivalea Australia Pig Farm

Weniger Fett und schneller auf der Schlachtbank: Noch sind die Wachstumsbeschleuniger für Schweine aus den USA in Europa verboten.

(Foto: Bloomberg)

Wachstumsbeschleunigte Schweine, Klonfleisch oder Genfood: Europa und die USA haben sehr unterschiedliche Vorstellungen von ihren Lebensmitteln. Damit das umstrittene Freihandelsabkommen trotzdem nicht scheitert, bereitet Brüssel jetzt eine Klage gegen seine Mitgliedsstaaten vor.

Von Alexander Hagelüken

Glaubt man dem Hersteller, produziert er mit Ractopamin ein Wundermittel. Den Wachstumsbeschleuniger ins Futter geschüttet - schon bringt ein Schwein deutlich mehr mageres Fleisch und deutlich weniger Fett. Die Turboschweine brauchen 40 Pfund weniger Futter, sind aber trotzdem vier Tage schneller reif für die Schlachtbank als sonst. Da klingelt beim Bauern die Kasse. In den Vereinigten Staaten wird der Beschleuniger schon fleißig ins Futter gekippt. In Europa nicht: Dort hat er keine Zulassung, weil solche Stoffe verboten sind.

Das Futtermittel für Turboschweine gibt nur ein Beispiel dafür ab, wie unterschiedlich die USA und Europa mit Lebensmitteln umgehen. Im geplanten Abkommen für mehr Freihandel wollen sie gegenseitig Exporthürden niederreißen. Müssen die Europäer dafür am Ende auf gewohnte Umwelt- und Gesundheitsregeln verzichten?

Ein Veto im Bundestag könnte das Abkommen zu Fall bringen

Brüssels Handelskommissar Karel De Gucht betont, er werde keine wichtigen Werte opfern - keine grundlegenden Regeln also, die den Europäern wichtig sind. Gleichwohl befürchtet De Gucht, der die Verhandlungsgruppe der EU führt, dass das transatlantische Abkommen am Ende scheitern könnten - und zwar am Widerstand einzelner nationaler Parlamente. Ein Veto im Bundestag, in der französischen Nationalversammlung oder im spanischen Parlament könnte das gesamte Abkommen zu Fall bringen.

Um diesem Risiko vorzubeugen, bereitet De Gucht nach SZ-Informationen eine Klage gegen die Mitgliedsstaaten vor dem Europäischen Gerichtshof vor. Er will von dem Gerichtshof klären lassen, wer am Ende über das Abkommen abstimmen darf - und wer nicht. Streitpunkt ist, dass für Handelsfragen innerhalb der Europäischen Union in der Regel die Brüsseler Kommission zuständig ist.

Das bedeutet: De Gucht handelt das Freihandelsabkommen mit den USA aus, dann ist eine Mehrheit der Mitgliedsstaaten und des Europäischen Parlaments nötig. Nur wenn sich am Ende erweist, dass bestimmte Interessen der Staaten berührt sind, wird daraus ein sogenanntes gemischtes Abkommen, wofür es die Zustimmung nicht nur der Mehrheit, sondern aller EU-Staaten braucht - und worüber in Deutschland auch Bundestag und Bundesrat abstimmen würden.

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