Süddeutsche Zeitung

Arbeitgeber rufen Schlichtung an:Fluglotsen streiken doch nicht

Das tagelange Hickhack hat ein Ende, Urlauber können aufatmen: Der für Dienstagmorgen geplante Streik der Fluglotsen findet doch nicht statt. Die Arbeitgeber riefen die Schlichtung an, damit herrscht eine etwa vierwöchige Friedenspflicht, während der es keine Arbeitsniederlegungen geben darf.

Der für Dienstag angekündigte Fluglotsenstreik findet doch nicht statt. Die Deutsche Flugsicherung (DFS) scheiterte zwar in der Nacht mit dem Versuch, den von der Gewerkschaft der Fluglotsen (GdF) angekündigten Ausstand gerichtlich verbieten zu lassen. Sie rief jedoch unmittelbar nach ihre Niederlage vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht die Schlichtung an.

Damit herrscht wieder Friedenspflicht, und die Gewerkschaft der Fluglosten darf in den nächsten etwa vier Wochen nicht die Arbeit niederlegen. Als Schlichter steht bereits der von den Arbeitgebern benannte Münchner Arbeitsrechtler Volker Rieble fest. Er soll etwa innerhalb der kommenden zwei Wochen einen Zeitplan für die Schlichtung vorlegen.

Trotz des abgesagten Streiks müssen sich Reisende zum Teil noch auf Verzögerungen einstellen. Am größten Deutschen Flughafen in Frankfurt lief der Flugverkehr am Dienstagmorgen mit kleineren Behinderungen an. Wie ein Sprecher des Flughafenbetreibers Fraports berichtete, sei alles "fast normal, abgesehen von einigen Ausreißern". Bei diesen handele es sich um 30 bis 40 Flüge, die am Montag von den Fluggesellschaften vor oder nach die angekündigte Streikzeit verlegt worden seien. Bei allen anderen Flügen werde nun versucht, sie an den eigentlichen Flugplan anzupassen. "Dies gelingt erstaunlich gut", sagte der Sprecher. Größere Verspätungen oder Ausfälle gebe es voraussichtlich nicht. In Berlin und Hamburg startete der Flugverkehr ohne Beeinträchtigungen.

Mit der Anrufung der Schlichtung reagierten die Arbeitgeber auf ihre Niederlage vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht. Dieses hatte wie zuvor bereits das Arbeitsgericht Frankfurt den Antrag der DFS auf einstweilige Verfügung gegen den Streik zurückgewiesen.

Das Gericht hatte sich in einem letzten Appell an Fluglotsen und die Deutsche Flugsicherung gewandt und beide Seiten zum Einlenken aufgefordert. Die Fluglotsen sollten den Streik absagen und die Flugsicherung solle die Schlichtung anrufen, hatte der Vorsitzende Richter gefordert. Dies war von beiden Seiten abgelehnt worden.

Das Frankfurter Arbeitsgericht hatte am frühen Abend bereits in erster Instanz den für Dienstag geplanten Fluglotsenstreik erlaubt. Das Gericht lehnte einen Antrag auf einstweilige Verfügung der Deutschen Flugsicherung (DFS) gegen den Ausstand ab. Die Forderungen, die die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) im laufenden Tarifstreit erhebt, seien nicht rechtswidrig, befand das Gericht. Gegen diese Entscheidung hatten die Arbeitgeber Berufung eingelegt.

Die GdF hatte die Beschäftigten für den Dienstagmorgen zu einem sechsstündigen Streik aufgerufen, mit dem nahezu der gesamte deutsche Flugverkehr lahmgelegt werden sollte. Neben mehr Gehalt verlangt sie mehr Einfluss auf Stellenbesetzungen und Arbeitsbedingungen der mehr als 5000 Tarifbeschäftigten bei der Flugsicherung. Etwa 1900 von ihnen sind Fluglotsen.

Die Gewerkschaft sagte, sie hätte den Schlichteranruf eher erwartet. "Wir sind davon ausgegangen, dass die DFS schon nach der ersten Instanz diese Karte hätte ziehen müssen, um Schaden abzuwenden", sagte Gewerkschaftssprecher Markus Siebers. Die GdF warf der DFS vor, sie habe ein abgekartetes Spiel auf Kosten von Fluggeselschaften und Passagieren betrieben. Das Verhalten der DFS sei eine schwere Belastung für den Beginn der Gespräche.

Die Flugsicherung wies die Anschuldigungen zurück, ohne konkret auf die Vorwürfe zu antworten. Sein Unternehmen habe zunächst Rechtssicherheit herstellen wollen, sagte DFS-Geschäftsführer Jens Bergmann. Die Schlichtung sei angerufen worden, weil anders ein erheblicher Schaden nicht abzuwenden gewesen sei.

"Wir hoffen, dass wir in der Schlichtung durchkommen, da haben wir zumindest einen neutralen Dritten dabei", sagte Gewerkschaftssprecher Siebers. Bei einem Scheitern der Schlichtung seien erneute Streikpläne grundsätzlich möglich, sagte Siebers. "Das wird die Schlichtung weisen."

Von einem Streik mitten in der Ferienzeit wären möglicherweise Hunderttausende Reisende betroffen gewesen, schätzt der Deutsche Reiseverband (DRV). Der DRV verwies darauf, dass an einem durchschnittlichen Tag im August 2010 etwa 600.000 Fluggäste an deutschen Airports gezählt wurden.

Erst vor einer Woche hatte das Arbeitsgericht einige Forderungen der GdF als unzulässig angesehen und einen angekündigten Streik untersagt. Daraufhin habe die Gewerkschaft den Forderungskatalog nachgebessert, erklärte GdF-Sprecher Matthias Maas.

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