Georg Fahrenschon:Sparkassen-Präsident Fahrenschon rechnet mit Strafe

  • Auf einer Vorstandssitzung räumt der frühere bayerische Finanzminister ein, dass er wegen seiner mutmaßlichen Steuerhinterziehung mit Folgen rechne.
  • Offiziell spekuliert er noch, straffrei zu bleiben.
  • Spitzenfunktionäre der Sparkasse glauben nicht, dass Fahrenschon noch lange im Amt bleiben kann.

Von Harald Freiberger und Meike Schreiber, Frankfurt

Für Sparkassen-Präsident Georg Fahrenschon wird es immer enger. Angesichts des Strafbefehls wegen Steuerhinterziehung schwinden seine Chancen zusehends, sich noch für eine zweite Amtszeit zur Wahl stellen zu können. Nach SZ-Informationen räumte Fahrenschon auf der Vorstandssitzung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) am Mittwoch in Berlin selbst ein, dass er wegen der mutmaßlichen Steuerhinterziehung mit Folgen rechne.

Laut dem Redemanuskript, das der SZ vorliegt, stelle er sich dem Verfahren vor dem Amtsgericht München. "Dabei rechne ich nicht damit, ohne jegliche Strafe davonzukommen", sagte er. Schließlich habe er ja die Erklärungen "zu spät eingereicht". Er könne aber nicht akzeptieren, dass ihm der Vorwurf einer vorsätzlichen Straftat gemacht worden sei. So sei es nicht gewesen, und deshalb habe er dem von der Staatsanwaltschaft erwirkten Strafbefehl widersprochen. "Ich möchte, dass ein ordentliches Gericht darüber befindet", sagte er. Auch ein Bußgeld stellt nach Ordnungswidrigenkeitenrecht eine "Strafe" dar.

Am Dienstag war über die Bild-Zeitung herausgekommen, dass Fahrenschon seine Einkommens- und Umsatzsteuer für 2012 bis 2014 erst 2016 erklärt hat und die Staatsanwaltschaft München beim zuständigen Amtsgericht einen Strafbefehl gegen ihn beantragt hatte. Die Steuer in Höhe eines insgesamt sechsstelligen Betrags fiel auf Einkünfte aus seinen Aufsichtsratsmandaten an. Am Mittwoch sollte er eigentlich für eine zweite Amtszeit als DSGV-Präsident gewählt werden. Die Wahl wurde verschoben, um das Steuerstrafverfahren abzuwarten. Von seiner Kandidatur rückt Fahrenschon aber grundsätzlich nicht ab.

In Fachkreisen gilt eine Verurteilung als wahrscheinlich

Dabei steht inzwischen für alle Beteiligten fest, dass der 49-Jährige nicht zu halten ist, sollte es zu einer Verurteilung kommen. "Seine Wiederwahl wird selbst dann schwierig, wenn er freigesprochen werden sollte", sagt ein Spitzenfunktionär der Organisation, der auch Chef einer Sparkasse ist. Er redet bereits in der Vergangenheitsform von Fahrenschon: "Die Situation ist tragisch und dramatisch, weil er ein guter Präsident war." Er selbst erwarte als Verantwortlicher für eine Sparkasse von jedem Mitarbeiter Solidität und Integrität. Es sei klar, dass man dies auch vom Präsidenten der Organisation erwarten müsse.

Auch in Steuerberater-Fachkreisen rechnet man mit einer Verurteilung. "Bei einer Verspätung von drei Jahren gibt es keine Unschuld mehr, die Chancen auf einen Freispruch sind deshalb sehr gering", sagt ein Experte. Im Übrigen findet man es erstaunlich, dass der Strafbefehl nur auf eine angeblich sechsstellige Geldstrafe lauten soll. Denn nach Vorgaben des Bundesgerichtshofs von 2016 sei ab einer Steuerhinterziehung von 50 000 Euro mindestens eine Freiheitsstrafe auf Bewährung fällig, Geldstrafen seien in dieser Größenordnung gar nicht mehr möglich. Die Steuerschuld bewegt sich laut dem Strafbefehl im sechsstelligen Bereich.

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