Gender Pay Gap:Frauen in Deutschland verdienen noch immer weniger als Männer

Gender Pay Gap: Frauen verdienen im Schnitt 18 Prozent weniger als Männer. Oft auch dann, wenn sie die gleiche Arbeit machen.

Frauen verdienen im Schnitt 18 Prozent weniger als Männer. Oft auch dann, wenn sie die gleiche Arbeit machen.

(Foto: Maskot/imago images)

Im Durchschnitt bekommen sie etwa 18 Prozent weniger Gehalt - oft auch dann, wenn sie die gleiche Tätigkeit ausüben.

Frauen in Deutschland verdienen noch immer weniger als Männer. Laut dem Statistischen Bundesamt liegt der Bruttostundenlohn von Frauen im Schnitt bei 20,05 Euro - das sind 4,31 Euro weniger als der der Männer. Damit liegt der sogenannte unbereinigte Gender Pay Gap bei 18 Prozent. In den Zahlen wird auch ein klares Ost-West-Gefälle deutlich. Das unbereinigte Gender Pay Gap ist demnach in den ostdeutschen Bundesländern deutlich geringer (sieben Prozent) als in den westdeutschen Bundesländern (19 Prozent).

Langfristig nähern sich die Gehälter von Männern und Frauen allerdings langsam an. 2006 hatte der Verdienstabstand noch 23 Prozent betragen, wie aus den Zahlen des Bundesamtes hervorgeht. Die Unterschiede beim Gehalt ließen sich zum Großteil erklären, heißt es. Frauen arbeiteten öfter in Teilzeit, außerdem haben sie häufiger Berufe, die schlechter bezahlt werden.

Unterschiede beim Verdienst seien jedoch nicht immer darauf zurückzuführen. Dieser Teil wird "bereinigtes Gender Pay Gap" genannt. Demnach verdienten Frauen pro Stunde etwa sieben Prozent weniger, auch dann, wenn sie eine vergleichbare Tätigkeit ausüben, ähnlich gut qualifiziert und erfahren sind.

Das Statistische Bundesamt geht jedoch davon aus, dass die tatsächliche Lücke zwischen den Gehältern geringer sein dürfte, als es diese Zahlen vermuten lassen. Denn bei der Berechnung des "bereinigten Gender Pay Gaps" habe man nicht berücksichtigt, wenn jemand eine Job-Pause einlegt: zum Beispiel weil eine Frau schwanger ist, ein Kind auf die Welt kommt oder Angehörige gepflegt werden. Würde man dies ebenfalls mit einrechnen, wäre die bereinigte Gehaltslücke wohl geringer als sieben Prozent. Dieser Wert ist also als Obergrenze bei der Verdienstdiskriminierung zu verstehen.

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