Diskriminierung:Mehr Transparenz

Diskriminierung: Eine Frau läuft an der Zentrale der EU-Kommission in Brüssel vorbei: Die Behörde legte nun einen Gesetzesvorschlag vor, der die Benachteiligung von Arbeitnehmerinnen bekämpfen soll.

Eine Frau läuft an der Zentrale der EU-Kommission in Brüssel vorbei: Die Behörde legte nun einen Gesetzesvorschlag vor, der die Benachteiligung von Arbeitnehmerinnen bekämpfen soll.

(Foto: Virginia Mayo/AP)

Die EU-Kommission will Unternehmen zwingen, über den Gehaltsnachteil von Frauen zu informieren. Klagen sollen einfacher werden. Der Vorschlag geht weiter als das entsprechende deutsche Gesetz.

Von Björn Finke, Brüssel

Die Sache hat etwas gedauert, doch der Vorschlag ist ehrgeizig: Schon die Römischen Verträge, die letztlich zur EU führten, legten 1957 fest, dass Frauen nicht beim Gehalt benachteiligt werden sollten. Und als Ursula von der Leyen Ende 2019 als erste Frau an die Spitze der EU-Kommission rückte, versprach sie binnen 100 Tagen eine Gesetzesinitiative, dank derer die Diskriminierung sichtbar und dadurch leichter zu bekämpfen würde. Aus 100 Tagen wurden 15 Monate, aber am Donnerstag präsentierte die Behörde schließlich den Vorschlag für eine EU-Richtlinie.

Würden EU-Parlament und Ministerrat, das Entscheidungsgremium der Mitgliedstaaten, den Rechtsakt in der Form annehmen, ginge er deutlich über das deutsche Entgelttransparenzgesetz von 2017 hinaus. Allerdings hätten die Regierungen nach der Annahme noch zwei Jahre Zeit, die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. Die Richtlinie verlangt zum Beispiel, dass Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten öffentlich über das durchschnittliche Lohngefälle zwischen Männern und Frauen berichten - in Deutschland liegt die Grenze bei 500. Beträgt der Unterschied zwischen den Geschlechtern mindestens fünf Prozent und kann der Konzern dafür keine plausiblen Gründe liefern, muss er sich mit dem Betriebsrat dem Problem widmen.

Beschäftigte können auch verlangen, dass ihr Arbeitgeber mitteilt, wieviel Kolleginnen und Kollegen mit ähnlichen Aufgaben im Durchschnitt verdienen. Dann merkt jemand sehr schnell, ob er benachteiligt wird.

Die Beweislast wird umgekehrt

Zudem sollen sich die Einstellungsverfahren ändern: Das EU-Gesetz würde Firmen zwingen, in der Stellenausschreibung oder vor dem Vorstellungsgespräch über die Gehaltsspanne zu informieren. Zugleich soll es Personalchefs verboten werden, Bewerber nach ihren früheren Gehältern zu fragen. Beides soll dazu führen, dass die Entlohnung fairer wird und weniger vom Selbstbewusstsein der Bewerber abhängt.

Im Moment erhalten Frauen in der EU im Durchschnitt 14 Prozent weniger Lohn als Männer, rechnet die Kommission vor. Behördenchefin von der Leyen sagt dazu, gleiche Arbeit verdiene gleiches Entgelt: "Und für gleiches Entgelt braucht man Transparenz." Beschäftigte müssten wissen, ob ihr Arbeitgeber sie fair behandele. "Sollte dies nicht der Fall sein, dann müssen sie sich zur Wehr setzen können und das bekommen, was ihnen zusteht", fordert die CDU-Politikerin.

Damit das Wehren besser funktioniert, soll der Rechtsakt Schadenersatzklagen attraktiver machen: Wer wegen seines Geschlechts beim Lohn diskriminiert wird, soll auf die vollständige Nachzahlung entgangener Gehälter klagen können, inklusive Boni und Sachleistungen wie Dienstwagen. Die Beweislast liegt dann beim Unternehmen; das Management muss die Richter überzeugen, dass das niedrigere Gehalt durch andere Gründe erklärt werden kann und nicht Folge des Geschlechts ist.

Aus dem Europaparlament gab es am Donnerstag breite Zustimmung für die Vorschläge. Der Unternehmer-Dachverband Business-Europe warnte, exzessive Bürokratie und ungerechtfertigte Klagen müssten vermieden werden.

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