Streit mit Youtube:Gema schaltet Schiedsstelle ein

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Es geht um einen Streitwert von 1,6 Millionen Euro: Die Gema erklärt die Verhandlungen mit Youtube für gescheitert - und fordert nun vom Mutterkonzern Google Schadenersatz für die unlizenzierte Nutzung von 1000 Musikwerken. "Wir wollen eine Vergütung, die unseren Mitgliedern rechtlich zusteht", erklärt Gema-Chef Heker.

In ihrem Streit mit YouTube und dem Mutterkonzern Google ist die deutsche Gema in eine nächste Runde gegangen - und hat die Verhandlungen mit Google um die Vergütung von Urhebern bei der Videoplattform für gescheitert erklärt. Ende vergangenen Jahres hatte Google seinerseits die Gespräche für gescheitert erklärt.

Die Gema fordert nun von YouTube Schadenersatz für die unlizenzierte Nutzung von 1000 Musikwerken. Es geht um einen Streitwert von 1,6 Millionen Euro. Dazu ist die Verwertungsgesellschaft vor die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt getreten. Sie solle die Angemessenheit der von ihr geforderten Mindestvergütung neutral prüfen, teilte die Gema am Donnerstag mit. Zugleich forderte der Musikrechteverwerter Google in einer Abmahnung auf, bei Videos, die als Folge des Streits gesperrt sind, nicht mehr auf die Gema zu verweisen.

Seit 2009 versucht die Verwertungsgesellschaft einen damals noch bestehenden Vergütungsvertrag auf neue vertragliche Beine zu stellen. Das misslingt immer wieder, man traf sich vor Gericht, Prozesse laufen noch, weil beide Seiten mit dem Urteilen unzufrieden sind. Dennoch wurde bis zum Dezember 2012 immer weiter verhandelt. Dann verließ das Duo Google/YouTube den Verhandlungstisch.

Die Gema erwirkte im April 2012 beim Landgericht Hamburg ein Urteil, nach dem YouTube das Hochladen von urheberrechtsgeschützem Material verhindern muss, das ihm als illegale Nutzung gemeldet wird. Doch beide Seiten haben Berufung einlegt.

Der Gema-Ruf nach der Schiedsstelle eröffnet nun womöglich ein weiteres Verfahren neben der noch laufenden Revisionen beim Landgerecht Hamburg. In diesen Auseinandersetzungen geht es immer noch um die Status-Klärung von YouTube. Die Gema hält die Video-Plattform für einen Content-Provider, dessen Geschäftsmodell auch auf tantiemenpflichtige Inhalte aufbaut. YouTube wiederum hält sich für einen Hosting-Dienst, der lediglich Platz für die Inhalte seiner Nutzer zur Verfügung stellt.

Der Unterschied ist juristisch gravierend und unterschiedlich in seiner praktischen Handhabung: Ein Content-Provider hat stets dafür zu sorgen, dass seine Inhalte "sauber" sind, also keine Rechtverletzungen damit begangen werden. Ein Content-Provider muss einschreiten, wenn man ihn davon in Kenntnis setzt, dass irgendwo auf seiner Seite Rechteverletzungen vorliegen.

Harald Heker, seit 2007 Vorstandsvorsitzender der Gema, sagte auf SZ-Anfrage: "Wir wollen eine Vergütung, die unseren Mitgliedern rechtlich zusteht". Der Weg sei jetzt ist nur der nächste konsequente Schritt. Die Gema brauche keine Übergangslösungen, sondern rechtsfriedenstiftende Lösungen. "Wir wollen eine Einigung, wir haben nichts gegen YouTube, im Gegenteil, wir wünschen gute Geschäfte", so Heker. Es könne aber nicht sein, "dass die Gema mit dem zufrieden sein muss, was YouTube gnädigerweise zugesteht".

Ein Interview mit Gema-Chef Harald Heker lesen Sie in der Freitagsausgabe der Süddeutschen Zeitung.

© SZ vom 11.01.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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