Die Musikverwertungsgesellschaft Gema hat im Streit mit Wohnungseigentümern eine herbe Niederlage vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erlitten. Das Gericht entschied am Donnerstag, dass die Gema von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), die Radio- und TV-Sendungen über eine Gemeinschaftsantenne empfangen und per Kabelnetz in die einzelnen Wohnungen weiterleiten, keine Lizenzgebühren mehr verlangen darf. Das gelte auch für große WEG mit mehreren hundert Wohneinheiten. Die Versorgung der Wohnungen mit den Programmen stelle "keine öffentliche Wiedergabe" urheberrechtlich geschützter Werke dar, sondern geschehe letztlich in "privatem" Rahmen, betonte der BGH (Az. I ZR 228/14).
Die Gema hatte geklagt, weil sie auch die Gebühren einzieht, wenn Urheberrechte von Radio- und Fernsehsendern betroffen sind, deren Programm per Kabel weiter übertragen wird. Im vorliegenden Fall scheiterte die Schadenersatzklage der Gema gegen die WEG eines Wohnhochhauses in München mit 343 Wohnungen. Diese WEG hatte sich geweigert, für die Zeit von 2007 bis 2013 Gema-Gebühren von insgesamt 7548 Euro zu zahlen, also rund 1078 Euro pro Jahr.