Geldwäschekontrolle:Woher das Geld kommt

Das neue Geldwäschegesetz nimmt die Notare streng in die Pflicht. Sie sollen beim Verkauf von Immobilien die Eigentümer und die Herkunft des Geldes genau prüfen.

Von Markus Zydra, Frankfurt

Im Kampf gegen Geldwäsche möchte die Bundesregierung Notare strenger in die Pflicht nehmen als bisher geplant. Das geht aus dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der Fünften EU-Geldwäscherichtlinie hervor, der am Mittwoch im Finanzausschuss und einen Tag später im Bundestag beschlossen werden soll.

"Bevor ein Unternehmen in Deutschland eine Immobilie kaufen kann, müssen Notare die Angaben zu den Eigentümerstrukturen und zur Herkunft der Mittel künftig besonders sorgfältig prüfen. Gelingt ihnen das nicht, darf der Kaufvertrag nicht zustande kommen", sagt Lisa Paus, Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen, die diese Maßnahme gefordert hatten. "Es muss klar sein, wer unsere Städte aufkauft und woher das Geld stammt", so Paus. So könnten Mieterinnen und Mieter vor Organisierter Kriminalität und steigenden Mieten geschützt werden.

Das Gesetz sieht auch vor, dass alle Unternehmen, die in Deutschland eine Immobilie kaufen möchten, ihre Hintermänner offenlegen und in das deutsche Transparenzregister gegen Geldwäsche eintragen müssen. Der Immobiliensektor gilt als besonders anfällig für Geldwäsche. Die Antikorruptionsorganisation Transparency International schätzt, dass 15 bis 30 Prozent aller kriminellen Vermögen in Immobilien investiert werden; der deutsche Markt sei ein Schwerpunkt mit mehreren Milliarden Euro jährlich. Insgesamt möchte die Bundesregierung den Nicht-Finanzsektor nun stärker in die Verantwortung nehmen. Bislang machen Juweliere, Immobilienmakler, Notare, Spiel-Casinos und Kunsthändler nur sehr selten Meldung, wenn ihnen ein Kunde und dessen Zahlungsart verdächtig vorkommen. Besonders kurios: Bis heute ist es in Deutschland erlaubt, eine Immobilie in bar zu bezahlen - in Italien und Frankreich ist das beispielsweise schon lange verboten.

Die Geldwäschebekämpfung in Deutschland hat viele Hindernisse. Bei der Meldestelle für Verdachtsanzeigen, der Financial Intelligence Unit (FIU), stapeln sich inzwischen knapp 50 000 unbearbeitete Verdachtsmeldungen. Es fehlen Mitarbeiter und Informationszugänge. So hat die FIU keinen Zugang zu Polizeidaten. Sie kann also nicht unmittelbar prüfen, ob gegen Personen, die eine verdächtige Zahlung vorgenommen haben, bereits ein Ermittlungsverfahren läuft. Dieser Datenzugriff soll zwar mit dem neuen Gesetz etwas erleichtert werden, doch der Informationsaustausch bleibt auch künftig verfahrenstechnisch kompliziert.

Die Vorschriften und Gesetze in den einzelnen Ländern sind immer noch sehr unterschiedlich

Die Kontrolle des Nicht-Finanzsektors, für den die Bundesländer zuständig sind, genießt mit Blick auf das Personal keine politische Priorität. Insgesamt waren in den 16 Bundesländern 2018 nur 238 Vollzeitstellen für die Aufsicht der Immobilienmakler, Notare und anderer Verpflichteter abgestellt. Diese seit über einem Jahrzehnt zu beobachtende mangelhafte Geldwäscheaufsicht des Nicht-Finanzsektors war schon Gegenstand zweier Vertragsverletzungsverfahren, die dazu führten, dass die Bundesregierung 2009 die Länder aufforderte, die Defizite zu beheben. Doch passiert ist seither nach Meinung von Experten viel zu wenig. Die Gesetze seien zudem immer noch zu lasch angesichts krimineller Vermögen in Höhe von 100 Milliarden Euro, die Schätzungen zufolge jährlich in Deutschland gewaschen werden.

"Unsere zentrale Forderung ist, dass Immobilien, bei denen die Hintermänner und wirtschaftlich Berechtigten eines Grundstücks nicht bekannt sind, in Bürgerhand überführt werden können", sagt Gerhard Schick, Vorstand der Bürgerbewegung Finanzwende. "Sind die wirtschaftlich Berechtigten einer Immobilie nicht feststellbar oder werden nicht offengelegt, sollte die Immobilie mit administrativen Mitteln beschlagnahmt und dann den Kommunen übertragen werden", so Schick. Das senke den Druck auf die Immobilienpreise und stoppe Kriminelle.

In der EU gibt es nun Bestrebungen, eine zentrale EU-Geldwäscheaufsicht zu gründen, die vor allem den Bankensektor ins Visier nehmen soll. Die jüngsten Geldwäscheskandale um Danske, ING, Deutsche Bank und Swedbank legen den Schluss nahe, dass die nationalen Behörden kaum eine Chance haben gegen global operierende Verbrechersyndikate. Doch eine solche zentrale Aufsichtsbehörde dürfte kaum reichen, um dem Problem Herr zu werden. Denn die Vorschriften und Gesetze in den einzelnen EU-Staaten sind immer noch sehr unterschiedlich. Der Grund: Bislang regelt eine EU-Richtlinie die Geldwäschebekämpfung, eine Gesetzesform, die den Einzelstaaten viel Spielraum bei der Umsetzung lässt.

Experten fordern daher schon lange, eine EU-Verordnung einzuführen. Damit gäbe es deutlich mehr Verbindlichkeit bei der Umsetzung der Regeln.

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