Geldwäsche:Hunderte Millionen Euro auf der Durchreise

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Wolken über der Frankfurter Skyline.

(Foto: KAI PFAFFENBACH/REUTERS)

Ein Bankkunde will eine enorme Geldsumme überweisen und alarmiert damit deutsche Behörden. Doch denen fehlen die Beweise - und so kommt mutmaßlich schmutziges Geld beim Empfänger an.

Von Markus Zydra, Frankfurt

An diesem Herbsttag des Jahres 2018 staunten selbst erfahrene Geldwäschebeauftragte einer Bank in Hessen nicht schlecht. Ein Kunde wollte 500 Millionen Euro überweisen. Der unfassbar hohe Betrag war auf der Durchreise. Das Geld hatte seinen Ursprung in einem Verdachtsland außerhalb der EU und sollte dann, sozusagen mit kurzem Boxenstopp bei einer hiesigen Korrespondenzbank, durchgeleitet werden in einen anderen Staat außerhalb der EU, dem Vernehmen nach auch keine lupenreine Demokratie. Der Verdacht: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung. Die Bank machte ordnungsgemäß sofort Meldung bei der Financial Intelligence Unit (FIU). Dort, wo alle Verdachtsmeldungen geprüft werden, zückte man das schärfste Schwert und erließ eine "Sofortmaßnahme". Die 500-Millionen-Überweisung war damit für mindestens 30 Tage gesperrt. In dieser Zeit telefonierten Mitglieder der FIU mit der zuständigen Staatsanwaltschaft und dem Landeskriminalamt mehrere Male, um auszuloten, ob die beschafften Indizien ausreichten für ein Ermittlungsverfahren. Der Anfangsverdacht ließ sich nach SZ-Informationen nicht erhärten, und deshalb wurde die Zahlung am Ende doch mit flauem Gefühl im Magen freigegeben.

Dieser Fall bietet einen seltenen Einblick in den Alltag der Geldwäschebekämpfung in Deutschland. Einerseits haben Bank und Behörden völlig richtig reagiert und sich den Fall vorgenommen. Andererseits ist das mutmaßlich schmutzige Geld in Form von Wertpapieren dennoch beim Empfänger angekommen. Es handelte sich um ein Korrespondenzbankgeschäft. Hierbei überweist eine global tätige Großbank mit weltweit vielen Tochtergesellschaften im Auftrag einer international schlecht verdrahteten Bank das Geld gegen Gebühr weiter. Wenn, wie in diesem Fall, Ursprungs- und Zielland der Überweisung außerhalb der EU liegen, ist man bei der Beweisbeschaffung auch auf Informationen aus diesen Staaten angewiesen, zum Beispiel zur Identität des Bankkunden. Bis man diese Rechtshilfeauskünfte erhält, kann es sehr lange dauern, mitunter weiß man auch nicht, ob man den Informationen trauen kann. Kurzum: Der deutsche Rechtsstaat stößt hier bei den derzeitigen Gesetzesregelungen oft an seine Grenzen.

Der 500-Millionen-Euro-Fall ist Teil einer vertraulichen Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Kleine Anfrage der FDP, die wissen wollte, wie viele Sofortmaßnahmen die FIU seit ihrer Gründung 2017 bis Ende 2019 erlassen hat. Es waren insgesamt 62. Meist handelte es sich jeweils um vier-oder fünfstellige Beträge. Die 500-Millionen-Euro-Überweisung von 2018 stach aus der Liste deutlich heraus, genauso wie eine 350-Millionen-Euro-Überweisung im Jahr 2019, die eine Bank in Bayern als Verdachtsmeldung an die FIU weitergab. Auch diese Überweisung musste zum Ende der 30-Tages-Frist von der Bank durchgeleitet werden, weil sich der Anfangsverdacht nicht erhärten ließ.

Der vollständige elektronische Zugriff auf relevante Polizei- und Steuerdaten der Behörden fehlt

"Kriminelle Machenschaften, bei denen es um Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung geht, sind keine Kavaliersdelikte und müssen mit der vollen Härte des Gesetzes verfolgt werden", sagt der FDP-Finanzexperte und Obmann im Finanzausschuss des Bundestages, Markus Herbrand. Doch die Bundesregierung verweigert den Prüfern bei der FIU seit Jahren elementar wichtige Zugriffsrechte. Der Bundesrechnungshof kam in seinem Bericht 2020 zu dem Ergebnis, dass die FIU die in sie gesetzten Erwartungen nur unzureichend erfüllen kann, weil der Behörde der vollständige elektronische Zugriff auf die relevanten Polizei- und Steuerdaten der Behörden fehlt.

In Deutschland taxiert man das Volumen der Geldwäsche auf jährlich 100 Milliarden Euro. Über die estnische Filiale der Danske Bank sind in den Jahren 2007 bis 2015 von osteuropäischen Kriminellen mutmaßlich 200 Milliarden Euro gewaschen worden. Auch Deutsche Bank, ING und Goldman Sachs waren in große Geldwäschefälle verwickelt. Die lettische Bank ABLV soll Kunden sogar geholfen haben, Sanktionen gegen Nordkorea zu umgehen. Auch Finanzinstitute in Zypern und Malta waren immer wieder in illegale Geldtransfers involviert. Die EU-Mitgliedstaaten müssen sich zwar nach der EU-Geldwäscherichtlinie richten, doch sie haben bei der Umsetzung dieser Rechtsvorschrift sehr viel Spielraum, der auch weidlich genutzt wurde. Die EU-Kommission hat seit Einführung der Richtlinie im Jahr 1991 knapp 100 Vertragsverletzungsverfahren wegen mangelhafter oder verspäteter Umsetzung der inzwischen fünf Richtlinien eingeleitet, auch gegen Deutschland.

Die EU-Kommission arbeitet deshalb an einem Sechs-Punkte-Plan. Ein möglicher Vorschlag: Künftig sollen die Gesetze per EU-Verordnung statt einer Richtlinie geregelt werden. Dadurch würden die Regeln aus Brüssel unmittelbar gelten - eine Umsetzung in nationales Recht wäre dann nicht mehr notwendig.

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