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Gesetzesinitiative:So will die EU Geldwäsche besser bekämpfen

Eine neue Behörde und EU-weit einheitliche Regeln: Die Europäische Kommission hat ein umfangreiches Paket zur Geldwäscheprävention vorgestellt. In Deutschland diskutiert man vor allem über ein Detail.

Von Jan Diesteldorf, Frankfurt

Das Geld musste nur über die Grenze, dann war das Wichtigste geschafft. Millionen flossen nach Tallinn, vor allem aus Russland. Geld aus unklaren Quellen landete auf Konten einer dänischen Bank in Estland, einem Mitgliedsland der EU. Aus Millionen wurden Milliarden, das Geld bewegte sich weiter hinaus in die Welt, bis irgendwann niemand mehr erkennen konnte, welchen Ursprung die dubiosen Überweisungen hatten. Mehr als 200 Milliarden Euro sollen auf diese Weise über Konten der Danske Bank gewaschen worden sein. Erst im Jahr 2018 flog der Skandal auf. Der bislang größte Geldwäschefall in der EU zeigte wie kein anderer, wie leicht es geübten Kriminellen fällt, die nationalen Regeln gegen Geldwäsche in der EU auszuhebeln. Und wie groß der Nachholbedarf in Sachen Geldwäsche-Bekämpfung ist.

Damit sich Fälle wie der Danske-Bank-Skandal in Zukunft nicht wiederholen, hat die EU-Kommission jetzt ein umfangreiches Gesetzespaket gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung auf den Weg gebracht. Die am Dienstag offiziell vorgestellten Pläne sollen es zumindest deutlich erschweren, veruntreutes, erpresstes oder gestohlenes Geld in der EU zu waschen. Die Entwürfe sehen unter anderem eine neue Anti-Geldwäschebehörde vor, die den Kampf gegen Geldwäsche europaweit überwachen und koordinieren soll, eine Obergrenze für Bargeldzahlungen in Höhe von 10 000 Euro sowie strengere Regeln für den Umgang mit Kryptowährungen.

Wichtigste Neuerung: Künftig sollen die gesetzgeberischen Maßnahmen gegen Geldwäsche in der Staatengemeinschaft per Verordnung geregelt werden. Dann gelten erstmals EU-weit einheitliche Regeln, die Mitgliedstaaten anders als im Fall von Richtlinien keinen Spielraum bei der Umsetzung in nationales Recht lassen. Die bisherige Geldwäscherichtlinie hatte die EU-Kommission fünfmal überarbeitet. Regelmäßig gab es Vertragsverletzungsverfahren, weil einige Mitgliedstaaten sie nicht hinreichend umgesetzt hatten. Brüssel hatte auch Deutschland wiederholt Nachlässigkeit bei diesem Thema attestiert. Dabei sei es allerdings immer um die Formulierung von Gesetzen gegangen und nicht darum, wie ineffektiv die Geldwäschebekämpfung tatsächlich sei, kritisiert Sven Giegold, Europaabgeordneter der Grünen, der sich ansonsten über die Gesetzesinitiative der Kommission freut.

In den meisten EU-Staaten gibt es bereits Obergrenzen für Bargeldzahlungen

Zu deren Kern gehört auch eine eigene EU-Anti-Geldwäschebehörde namens AMLA (engl. Anti-Money Laundering Authority), die bis 2024 aufgebaut werden und die nationalen Anti-Geldwäschebehörden vernetzen soll. Damit zielt die EU-Kommission vor allem auf Geldwäschefälle im Finanzsektor ab. Bislang überwachen nationale Stellen, ob Banken ausreichend auf Kunden vorbereitet sind, die Schwarzgeld oder Gewinne aus dunklen Geschäften in den legalen Finanzkreislauf einspeisen wollen. In Deutschland ist dafür die Bafin verantwortlich. Geldwäscheverdachtsfälle melden Finanzinstitute wiederum der Financial Intelligence Unit (FIU) des Zolls. Die Zuständigkeiten unterscheiden sich je nach Mitgliedsstaat stark. Zum Danske-Fall und anderen Skandalen gehörte auch die Erkenntnis, dass nationale Aufsichtsbehörden groß angelegter Geldwäsche im Finanzsystem mitunter nicht gewachsen waren.

Die neue EU-Behörde soll nach ihrer Gründung große Finanzkonzerne direkt kontrollieren, Institute vor Ort untersuchen und Geldbußen von bis zu zehn Millionen Euro verhängen können. Für kleinere Banken bleiben die nationalen Aufseher zuständig, deren Arbeit die EU-Behörde aber wiederum überwachen soll. Ihre direkte Aufsichtstätigkeit soll sie nach derzeitigem Stand Anfang 2026 aufnehmen, wobei der Zeitplan davon abhängt, wie schnell der Europäische Rat und das EU-Parlament den Plänen der Kommission zustimmen. Offen ist auch noch die Frage, wo die Behörde ihren Sitz haben soll - Vertreter der deutschen Finanzindustrie werben bereits für Frankfurt. Entscheidungen sind erst im kommenden Jahr zu erwarten.

Politischen Diskussionsbedarf gibt es in Deutschland wohl vor allem zu einem Detail in dem umfangreichen Gesetzespaket: dem Barzahlungslimit von 10 000 Euro. Es gebe bislang "keinen wissenschaftlich fundierten Beleg, dass mit Barzahlungsobergrenzen das Ziel erreicht wird, Geldwäsche zu bekämpfen", sagte Bundesbank-Vorstand Johannes Beermann der Nachrichtenagentur dpa. Bargeldtransaktionen sind in Deutschland bislang in unbegrenzter Höhe erlaubt. In den meisten europäischen Staaten gelten dagegen bereits Grenzen- in Griechenland etwa ist schon bei 500 Euro Schluss.

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