Geldgeschäfte:Vertrauen ist gut, Vertrag ist besser

Wer Freunden eine höhere Summe leiht, sollte das schriftlich festhalten.

Von Sven Lüüs

Florian hat seinem Freund 3500 Euro überwiesen, auch mal 500 Euro in bar zugesteckt oder eine Rechnung für ihn bezahlt. Am Ende schuldete der Freund ihm 10 000. Der versprach, alles zurückzuzahlen, 170 Euro im Monat. Die erste Rate kam noch ohne Probleme.

Jeder Zweite würde einem Freund 500 Euro leihen, hat eine Umfrage der Meinungsforscher von TNS Emnid im Auftrag der Postbank ergeben. Viele verzichten auf Zinsen und geben auch denjenigen Kredit, die von der Bank schon lange kein Geld mehr bekommen. Oft hat die Sache ein bitteres Ende. Jeder Zehnte sagt, dass schon eine Freundschaft wegen des Geldes zerbrochen ist. Der Ex-Nationaltorhüter Eike Immel beispielsweise hat etwa eine Million Mark verliehen - und alles verloren. "Es musste nur jemand traurig schauen, und schon habe ich ihm Geld geliehen", sagte er später.

Auch der Rheinländer Florian ärgert sich heute, dass er zu naiv war. "Ich habe ihm alles blind gegeben", sagt er. Florians Freund schien richtig in Not zu sein: Wenn er nicht sofort der Staatsanwaltschaft Geld überweise, müsse er ins Gefängnis, sagte er zu Florian. Eine Freundin hat Florian darin noch bestärkt, die 10 000 Euro zu verleihen. Immerhin kenne man sich seit dem Kindergarten, da müsse man in so einer Notsituation helfen.

Richtig engen Freunden müsse man Geld leihen, sagt auch der Psychologe Horst Heidbrink, der sich seit Jahren mit dem Thema Freundschaft beschäftigt. Natürlich nur, wenn das nicht in den eigenen finanziellen Ruin führe. Sonst sei das ein Vertrauensbruch, der die Freundschaft beende. Was die Freundschaft aber auch zerbrechen lasse: Wenn das Geld nicht zurückkomme, wie bei Florian.

Das Leihgeschäft hat die Freundschaft auch erst nicht belastet. Die beiden haben immer noch gemeinsam Freizeit verbracht, zum Beispiel sind sie ab und zu gemeinsam essen gegangen. Dass sich in der Freundschaft, die laut Heidbrink im Idealfall immer gleichberechtigt ist, Hierarchien gebildet haben, ist bei Florian und seinem Freund nicht passiert. Das könne aber auch anders sein, sagt der Psychologe. Er könne sich vorstellen, dass wegen eines Geldverleihs aus einem gleichberechtigten Freundschaftsverhältnis ein Gläubiger-Schuldner-Verhältnis wird. Da die Person, die sich Geld geliehen hat, das Gefühl habe, schon genug genommen zu haben, habe sie das Gefühl, es dem Gläubiger Recht machen zu müssen: Es könne dann passieren, dass der Schuldner den Gläubiger zu Freizeitaktivitäten begleite, obwohl er selbst keine Lust darauf habe. Wenn sich solche Hierarchien entwickeln, stört das die Freundschaft, sagt Heidbrink.

Die Zinsen und das Finanzamt

Leihgeschäfte unter Freunden sind steuerfrei, wenn die verliehene Summe nicht verzinst wird. Wenn der Geldgeber aber Zinsen verlangt, kommt das Finanzamt ins Spiel - dann wird eine Steuer auf die Zinseinnahmen fällig, meist die Abgeltungssteuer. Aber auch die Höhe der verliehenen Geldsumme spielt eine Rolle, wie Stephanie Thomas von der Steuer- und Rechtsberatung WWS erläutert. Wenn Kredite unter Freunden zinslos vergeben werden, kann das ab einer gewissen Höhe als Schenkung gewertet werden - wenn das durch den Verzicht auf Zinsen ersparte Geld innerhalb von zehn Jahren die Grenze von 20 000 Euro übersteigt, wird eine Schenkungssteuer auf die eigentlich gesparten Zinsausgaben des Schuldners fällig. Das Finanzamt rechnet hier mit einem fiktiven Steuersatz von 5,5 Prozent. Wer sich zum Beispiel 60 000 Euro zinslos von einem Freund leiht und die Summe nach sieben Jahren auf einen Schlag zurückzahlt, dem würde das Finanzamt jährlich 5,5 Prozent der 60 000 Euro an fiktiven Zinsen anrechnen, also 3300 Euro. Diese Summe fällt dann wegen der siebenjährigen Laufzeit sieben Mal an. Dadurch kommen in der gesamten Laufzeit theoretische Zinsausgaben von 23 100 Euro zusammen. Und der Schuldner müsste eine Schenkungssteuer auf einen Teil der fiktiven Zinsausgaben zahlen, da das Leihgeschäft den Freibetrag von 20 000 Euro überschritten hat. Der Schenkungssteuersatz variiert zwischen sieben und 50 Prozent, abhängig vom Verwandtschaftsverhältnis und der Höhe der Geldsumme, um die es geht. Nur, wenn der Kredit mit Konditionen vergeben wird, die mit denen am Markt vergleichbar sind, sehe das Finanzamt davon ab, eine Schenkungssteuer zu erheben, sagt Thomas.

Aber ist es überhaupt vertretbar, Zinsen von Freunden zu nehmen? Psychologe Horst Heidbrink hält das für angemessen. Sein Vorschlag eines ethisch vertretbaren Zinses unter Freunden: Den Zins, den der Gläubiger bekommen würde, wenn er das Geld anlegen würde. Denn das sei der Zins, der ihm durch das Leihgeschäft entgehe. Der Gläubiger hilft, ohne finanzielle Nachteile zu haben, und der Schuldner kann sich zu einem geringeren Zinssatz verschulden als am Markt. Die Banken nehmen bekanntlich einen höheren Zinssatz für Kredite, die sie vergeben, als den, den sie für Einlagen auszahlen. Heidbrinks Zinssatz akzeptiert das Finanzamt aber nur dann, wenn der Freibetrag von 20 000 Euro nicht überschritten wird. Sven Lüüs

Um die zweite und die dritte Rate zu bekommen, musste Florian schon mehrmals nachhaken. Dann kam nichts mehr. Florian schrieb dem Freund per SMS, Whatsapp und Facebook, bot an, die Raten zu senken; fragte, was los sei. Es kam nie eine Antwort. Irgendwann wurden seine Nachrichten einfach blockiert. Die beiden sahen sich danach ab und zu auf der Straße. Wenn er den ehemaligen Freund dann auf dessen Schulden ansprach, sagte dieser, er wisse nicht, worum es gehe. Irgendwann zog er in eine andere Stadt.

Die Freundschaft war nicht mehr zu retten, das Geld auch nicht. Was er an Beweisen für das Leihgeschäft hatte: Chats, auf die der Freund nicht antwortete, Überweisungen mit Betreffzeilen wie "Einzahlung" und die Freundin, die zwar von dem Leihgeschäft wusste, aber bei keiner Geldübergabe dabei war. Sie konnte das Leihgeschäft also nicht belastbar bezeugen. Damit hatte er vor Gericht keine Chance. Und das hat ihm ein Anwalt auch gesagt.

Wenn im Verwendungszweck einer Überweisung die gleichen Dinge stehen, die auch in einem Vertrag stehen müssten, sei die Überweisung ein dem Vertrag gleichwertiger Beleg, sagt Stephanie Thomas von der Steuer- und Rechtsberatung WWS. Nur schreibe man eben meistens keinen Vertrag in eine Betreffzeile.

Auch Chatverläufe können als Beweis vor Gericht dienen. Dabei kommt es aber immer auf die Richter an, außerdem könne die Echtheit eines Chats angezweifelt werden. Und man kommuniziere auf Whatsapp auch nicht wie in einem Vertrag. Ein Zeuge, der bei der Übergabe des Geldes dabei gewesen ist und auch mitbekommen hat, dass die Summe verliehen und nicht verschenkt ist, kann das Leihgeschäft auch belegen. Dem Zeugen darf aber keine Parteilichkeit nachgewiesen werden.

Kredit

Mit Freunden will man kein Geld verdienen - aber das Geld wiederhaben.

(Foto: Imago Stock&People)

Wer keine Lust hat, lange um sein Geld zu kämpfen, sollte also einen klassischen Vertrag abschließen. Was darin stehen muss: Wann wie viel Geld von wem an wen gezahlt wurde, und, dass der künftige Gläubiger das Geld auch zurückbekommen soll. Datum, Unterschrift - fertig. WWS-Expertin Thomas sagt, es sei sogar möglich, einen Rückzahlungszeitpunkt festzulegen. Wenn es keinen festen Rückzahlungszeitpunkt gebe, könne man als Gläubiger den Vertrag kündigen. Dann habe der Schuldner drei Monate Zeit, das Geld zurückzugeben. Je nachdem, ob der Schuldner dann zahlt oder nicht, drohen diesem dann nach einiger Zeit auch Pfändungen. Gläubiger sollten dabei beachten: Drei Jahre nach der Kündigung des Kreditvertrages verjährt der Anspruch des Gläubigers, sein Geld zurückzubekommen. Bis dann sollte es also wirklich da sein.

Aber ein Vertrag unter Freunden, die sich doch eigentlich vertrauen sollten, kann man das machen? Ja, sagt Heidbrink. Ein Vertrag könne so einen Geldverleih nämlich entkrampfen. Etwas vertraglich festzuhalten, sei kein Zeichen für Misstrauen, es beuge vielmehr Missverständnissen und Ärger vor, und das könne die Freundschaft sogar stützen.

Ungefähr ein Jahr hat es gedauert, bis Florian aufgegeben hat. Was der Freund mit dem Geld gemacht habe? "Keine Ahnung." Am meisten ärgerte Florian aber, dass der Anwalt und Bekannte ihm immer wieder vorwarfen, dass er nichts Schriftliches hatte. Finanziell ruiniert hat ihn der misslungene Geldverleih aber nicht. Er verleiht sogar immer noch Geld an Freunde. Aber jetzt nur noch mit Vertrag: "Wer schreibt, der bleibt".

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