Geldanlage:Warnsignal

Die Finanzaufsicht Bafin will Privatanleger vor sogenannten Bonitätsanleihen schützen - indem sie deren Vertrieb einfach verbietet. Das wäre ein bislang einmaliger Schritt.

Von Stephan Radomsky

Sie sind zu kompliziert, zu riskant und zu intransparent für Privatleute. Sogenannte Bonitätsanleihen erhalten ein geradezu vernichtendes Urteil von der Finanzaufsicht Bafin. Deshalb will die Behörde Banken künftig verbieten, diese Wertpapiere an ihre Sparer zu vertreiben. Im Kern stellen sie Wetten auf die Kreditwürdigkeit bestimmter Schuldner dar - was für die Privatanleger oft aber nicht zu erkennen sei, genauso wenig wie die damit verbundenen Risiken, glaubt die Bafin.

Noch läuft das Verfahren, der Ausgang ist offen. Kommt das Verbot aber, wäre es ein Novum. Noch nie haben die Aufseher in Deutschland eine komplette Anlageklasse für Sparer vom Markt verbannt. Seit Ende Juli liegt dazu nun der Entwurf der Verbotsverfügung vor; noch bis kommende Woche Freitag können alle Betroffenen, also Banken und Verbände, aber auch Verbraucherschützer, ihre Stellungnahmen abgeben. Anschließend will die Bafin dann endgültig entscheiden.

LBBW Accepts 5 Billion Euro Finance Support

Zentrale der LBBW: Die Landesbank ist größter Anbieter der umstrittenen Papiere. Die Verbotspläne der Aufsicht könne man "nicht ohne Weiteres nachvollziehen", heißt es dort.

(Foto: Niedermueller/Getty)

Das Interesse der Branche an dem Urteil der Aufseher ist enorm, auch weil es Signalcharakter hat. Derzeit haben Anleger in Deutschland Bonitätsanleihen im über fast sechseinhalb Milliarden Euro in ihren Depots. Diese blieben vom geplanten Verbot zwar unberührt. Bleibt es beim Plan der Bafin, würde aber der weitere Vertrieb dieser Wertpapiere untersagt.

Die Banken halten die Bafin-Pläne für "klar rechtswidrig"

Annähernd die Hälfte der Bonitätsanleihen in Deutschland stammen von der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW), die allein ein Volumen von knapp drei Milliarden Euro auf dem Markt hat. Ein weiteres knappes Drittel stammt von der Deka Bank, der gemeinsamen Investmentbank der Sparkassen. In Gegensatz zu den Anlegerskandalen der jüngeren Vergangenheit - Stichworte: Prokon, S&K oder Wölbern - handelt es sich bei den Bonitätszertifikaten also nicht um Produkte vom sogenannten Grauen Kapitalmarkt. Bonitätsanleihen werden von großen Kredithäusern aufgelegt und über die Bankfiliale vertrieben, nach eigener Auskunft in aller Regel gezielt an Privatkunden. Die können diese Papiere dann auch während der Laufzeit über die Börse verkaufen, zu welchem Preis ist allerdings ihr Risiko. Fällt der Referenzschuldner des jeweiligen Papiers aus, zahlt der Anleger drauf - bis hin zum Totalverlust.

Die Aufseher wollen vor allem aus einen Grund eingreifen: Sie glauben, dass die Kunden nicht genau verstehen, auf was sie sich beim Kauf der Papiere einlassen. Das beginne schon beim Namen: Bonitätsanleihen seien eigentlich gar keine Anleihen, sondern eher Zertifikate. Zudem, so schreibt es die Bafin ihrem Entwurf, schlüpfe der Kunde mit diesen Papieren nicht in die Rolle eines Kreditgebers, sondern übernehme "vielmehr eine ähnliche Rolle wie ein Versicherungsgeber". Darüber hinaus seien die verschiedenen Derivate zu kompliziert und die Sparer erhielten nicht genügend Informationen, zum Beispiel über die Kreditwürdigkeit der zugrunde gelegten Unternehmen.

Die Branche hält die Bafin-Pläne für "klar rechtswidrig", sagt der Geschäftsführer des Deutschen Derivateverbands, Christian Vollmuth. Weder seien die Voraussetzungen für ein Vertriebsverbot erfüllt, noch sei das Vorgehen verhältnismäßig. "Hier wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen." So hätten die Banken das Angebot an Bonitätsanleihen in den vergangenen Jahren laufend vereinfacht, heute dominierten einfache Papiere. Damit gehörten bonitätsabhängige Anleihen zu den Möglichkeiten, im andauernden Niedrigzinsumfeld mit einem höheren Risiko auch eine höhere Rendite zu erzielen. Auch die LBBW als größter Anbieter der Papiere zeigt sich von den Plänen überrascht. "Gegenwärtig können wir die Begründung der Maßnahme nicht ohne Weiteres nachvollziehen", heißt es. So habe etwa die konzerneigene BW-Bank Bonitätsanleihen nur an vermögende Kunden verkauft und diese auch über die Risiken aufgeklärt.

Verbraucherschützer begrüßen dagegen das geplante Verbot: "Die Bafin verweist ja nicht nur auf das Verlustrisiko für den Kunden, sondern vor allem auf die undurchsichtige Struktur", sagt Thomas Mai, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale Bremen. Zwar habe es bisher keine großen Ausfälle mit solchen Papieren gegeben, "das Risiko ist aber virulent". Das zeige beispielhaft der Fall Lehman Brothers, als viele Besitzer von Zertifikaten mit der Pleite der US-Investmentbank auch ihr Erspartes verloren. Zuletzt habe die Krise bei Volkswagen demonstriert, wie schnell auch vermeintlich grundsolide und finanzstarke Unternehmen in bonitätsgefährdende Probleme geraten könnten.

Ob das Vertriebsverbot tatsächlich kommt und wie hart es dann ausfällt, ist allerdings noch nicht ausgemacht. Nachdem kommende Woche die Frist für die Stellungnahmen endet, werden diese erst einmal von der Bafin ausgewertet, erst dann wird die Behörde entscheiden. Beobachter rechnen damit, dass es Ende September oder Anfang Oktober so weit sein könnte. Selbst dann kann sich das Verfahren noch hinziehen: Gegen die Verfügung dürfen Widerspruch und Klage eingereicht werden. Bis zum endgültigen Urteil eines Gerichts bliebe der Vertrieb von Bonitätsanleihen aber trotzdem untersagt - vorerst.

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