Geldanlage:Schnäppchen

Die französische Bank BNP Paribas setzt versehentlich einen falschen Preis für Zertifikate, die ihr ein Anleger abgekauft hat. Kurz darauf will sie das Geschäft rückabwickeln. Nun fordert der Anleger 152 Millionen Euro von der Bank.

Von Markus Zydra

Auf Flohmärkten gelingt kundigen Käufern hin und wieder ein glücklicher Griff. Womöglich nutzen sie die Fahrlässigkeit des Verkäufers aus und erhalten gute Ware weit unter dem fairen Preis. Die Börsenwelt hat mit einem Flohmarkt wenig gemein, denn dort handeln Profis. Armin S., ein ehemaliger Banker, hat dort dennoch ein ziemliches Schnäppchen gemacht. Im Dezember 2015 kaufte er 3000 Zertifikate für rund 324 000 Euro. Jedes einzelne Wertpapier kostete ihn 108 Euro. Diesen Preis hatte die französische Bank BNP Paribas gesetzt. Doch das war viel zu billig. Eigentlich hätte jedes einzelne Zertifikat rund 50 000 Euro kosten müssen. S. rieb sich am Abend verzückt die Augen, denn er sah auf seinem Depotauszug einen Gewinn von 152 Millionen Euro. Die Bank hatte sich schwer verrechnet. Aber ist das S.s Problem?

Das Landgericht Frankfurt ist dieser Frage am Dienstag in öffentlicher Sitzung erstmals nachgegangen. BNP Paribas lieferte die Zertifikate nämlich nicht aus, nachdem sie den Fehler bemerkt hatte. Die Bank hat das Geschäft rückgängig gemacht und beruft sich dabei auf einen "Mistrade". Hier handelt es sich um ein Geschäft, das nicht hätte abgeschlossen werden dürfen, weil der Preis falsch berechnet war. Das passiert immer wieder in elektronischen Handelssystemen, und es gibt klare gesetzliche Fristen, die eingehalten werden müssen. So muss das fragliche Geschäft bis 11 Uhr des folgenden Handelstags rückgängig gemacht werden. Diese Frist hat BNP Paribas nicht eingehalten. Allerdings aus gutem Grund, so ihr Anwalt bei der Verhandlung: Die Bank hatte just in jenen Wintertagen eine Umstellung des Computersystems vollzogen, weshalb man das Geschäft nicht rechtzeitig als Auftrag habe erkennen können. Die Gegenseite meinte, eine Bank sei aufsichtsrechtlich gehalten, ihre Systeme immer in Schuss zu halten.

Den Richter ist indes unsicher, ob Frankfurt als Gerichtsstandort überhaupt zuständig sei. Dazu muss S.s Anwalt in den nächsten Wochen noch Unterlagen einreichen. Verwirrt zeigte sich das Gericht darüber, dass S. nach eigenen Angaben an jenem Abend eigentlich andere Zertifikate kaufen wollte. Er habe sich vertippt. Warum er denn sein Missgeschick erst später bemerkt habe? Die Antwort steht noch aus, im September geht es weiter.

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