Seit anderthalb Jahren ist der gesetzliche Mindestlohn nun in Kraft. 8,50 Euro ist seitdem die gesetzliche Verdienstuntergrenze. Bis Ende des Monats soll die sogenannte Mindestlohnkommission ihren Vorschlag für eine Anpassung der Lohnuntergrenze zum 1. Januar 2017 abgeben. Und wie es aussieht, könnte der Mindestlohn leicht steigen: von bislang 8,50 Euro auf 8,77 Euro.
Die Mindestlohnkommission, in der Vertreter von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sitzen, hatte sich entschlossen, bei der Entscheidung einen Index des Statistischen Bundesamtes als Berechnungsgrundlage zu nutzen. Dieser monatliche "Index der tariflichen Stundenverdienste ohne Sonderzahlungen" ist nach Angaben der Statistiker zwischen Dezember 2014 und Juni 2016 um 3,2 Prozent gestiegen. Daraus resultiert ein Plus von 27 Cent.
Vielerorts reicht der Mindestlohn schon jetzt nicht
Gewerkschaften fordern allerdings, dass auch die Tarifabschlüsse der Metall- und Elektroindustrie in den Index mit einbezogen werden. Beide Verträge sind bereits ausgehandelt, wirken sich aber erst in der zweiten Jahreshälfte auf die Gehälter aus. Würden sie bereits mit in die Berechnung einfließen, würde der Mindestlohn um 4,4 Prozent steigen, was einer Verdienstuntergrenze von 8,87 Euro entsprechen würde.
Nach neuesten Zahlen sichert der aktuelle Mindestlohn in manchen Städten und Gemeinden nicht den Lebensunterhalt. Das geht aus Angaben der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor, die gestern bekannt wurde. Demnach dürften die monatlichen Miet- und Heizkosten für einen Mindestlohn-Bezieher maximal 336 Euro betragen. Mancherorts ist das Wohnen allerdings deutlich teurer, etwa in Städten wie München oder Frankfurt, aber auch in kleineren Städten wie Pforzheim.