Gebühren:Wofür Banken Geld verlangen dürfen

Es gilt, aufzupassen bei allen Entgelten rund ums Konto, bei Ratenkrediten oder Baufinanzierungen.

Von Berrit Gräber

Kunden sollten bei allen Bankgeschäften genau hinschauen, was in Rechnung gestellt wird, rät Frank-Christian Pauli vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv). Ungeachtet gesetzlicher Vorgaben, jeder Menge Gerichtsurteile und höchstrichterlicher Entscheidungen lassen sich Geldinstitute immer wieder Leistungen teuer bezahlen, die sie gratis erbringen sollten. "Hier mal sechs Euro für einen länger zurückliegenden Kontoauszug, dort fast zwei Euro für das ungefragte Zusenden von Kontoauszügen, das läppert sich ganz schön", sagt Annabel Oelmann, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Unrechtmäßig ist eine Gebühr immer dann, wenn das Geldinstitut eine gesetzliche Pflicht erfüllt wie etwa die Änderung von Freistellungsaufträgen. Oder das Verbuchen eingehender Raten für ein Baudarlehen und eine entsprechende Information an den Kunden. Gratis müssen auch Leistungen sein, die ein Geldinstitut im eigenen Interesse ausführt, etwa die Wertermittlung einer Immobilie oder die Bearbeitung von Verbraucherkrediten. Will die Bank für die Berechnung von Darlehen jedweder Art Geld kassieren, ist das unzulässig, wie der Bundesgerichtshof vor gut einem Jahr entschied ( BGH XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13).

Auch "Strafgelder" fürs Wechseln von Depots müssen nicht gezahlt werden. Gratis müssen zudem Serviceleistungen wie das Einrichten oder Auflösen von Girokonten und Sparbüchern sein. Außerdem notwendige Nachforschungen, ob eine Überweisung beim Empfängerkonto angekommen ist. Soll ein Kunde fürs Führen eines Darlehenskontos zahlen, kann er ebenfalls abwinken, wie der BGH in Karlsruhe urteilte (BGH XI ZR 388/10)

. Bereits abgebuchte, unzulässige Entgelte können in der Regel drei Jahre lang zurückgefordert werden. "Sich wehren, nicht abwimmeln lassen, mit Urteilen anrücken und notfalls die Verbraucherzentrale einschalten, das bewirkt oft Wunder", ermuntert Oelmann zum Handeln. Wann Verbraucher zahlen müssen und wann nicht, hat die VZ in einem kostenfreien Download zusammengefasst unter www.vz-nrw.de/Gebuehrendschungel-Unzulaessige-und-zulaessige-Bankentgelte.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: