Süddeutsche Zeitung

Betriebsschließungen:Schlechtes Geschäft für Gastronomen

Versicherer und Gastronomen in Bayern haben sich im Frühjahr auf einen Vergleich geeinigt. Etliche Gastronomen bereuen das inzwischen - und klagen.

Von Friederike Krieger, Köln

Es gibt Streit um die sogenannte bayerische Lösung. Etliche Gastronomen haben im ersten Lockdown das Angebot ihres Versicherers akzeptiert, gegen Zahlung von 15 Prozent auf ihre gesamten Ansprüche aus Betriebsschließungspolicen zu verzichten. Aber jetzt setzen sich andere Wirte vor Gericht durch und bekommen die volle Entschädigung zugesprochen. Deshalb sehen sich viele Gastronomen getäuscht und würden den Vergleich am liebsten rückgängig machen. Erste Klagen sind unterwegs, unter anderem von Karlheinz Reindl. Er ist Geschäftsführer der Rubenbauer Holding, die mehrere Restaurants betreibt. Er will den mit der Allianz geschlossenen Vergleich für unwirksam erklären lassen.

Im April 2020 vereinbarten auf Initiative des bayerischen Wirtschaftsministers Hubert Aiwanger der Hotel- und Gaststättenverband Bayern und etliche Versicherer einen Kompromiss. Neben der Allianz waren auch die Versicherungskammer Bayern, die Zurich und die Haftpflichtkasse Darmstadt beteiligt, andere schlossen sich an. Unter der Annahme, dass der wirtschaftliche Schaden der Gastronomen durch staatliche Unterstützungsmaßnahmen wie Kurzarbeitergeld und Soforthilfen um rund 70 Prozent reduziert wird, sagten die Versicherer zu, von den 30 verbleibenden Prozent die Hälfte zu übernehmen. Dabei betonten sie, dass aus ihrer Sicht eigentlich kein Versicherungsschutz besteht.

Aus Sicht der Gastronomen hieß das, sich auf einen Rechtsstreit mit höchst ungewissem Ausgang einzulassen oder sofort 15 Prozent zu kassieren. "Die Versicherungsnehmer standen mit dem Rücken zur Wand", sagt Reindls Anwalt Maximilian Degenhart, Partner bei der Kanzlei Beiten Burkhardt. Auf Anraten seines Allianz-Vertreters nahm auch Donisl-Wirt Reindl am 15. April den bayerischen Kompromiss an - auch im Vertrauen darauf, dass es mit dem von Aiwanger als "bratfertiges halbes Hendl" angepriesenen Kompromiss seine Richtigkeit hat. Reindl erhielt 94 815 Euro für die Betriebsschließung des Donisl, dessen Pachtvertrag er zum Jahresende beendet hat.

Jetzt will er den Vergleich anfechten und die restlichen 85 Prozent einfordern, also 537 285 Euro. Anwalt Degenhart wird noch 2020 Klage gegen die Allianz einreichen. Auch andere Mandanten haben den Anwalt schon mit Klageschriften gegen Versicherer beauftragt. "Unserer Ansicht nach sind diese Vergleiche von Anfang an unwirksam", sagt er. Denn der Anspruch auf Versicherungsleistung besteht aus Degenharts Sicht sehr wohl. Einige Gastwirte haben von Gerichten inzwischen Leistungen zugesprochen bekommen. So muss die Versicherungskammer Bayern dem Pächter des Münchener Augustinerkellers Christian Vogler rund eine Million Euro zahlen, entschied Anfang Oktober das Landgericht München I (Az.: 12 O 5895/20). Der Versicherer will in die nächste Instanz gehen. Bisher deutet sich an, dass vor allem Gastronomen Erfolg haben, deren Bedingungen einen sogenannten dynamischen Verweis auf das Infektionsschutzgesetz enthalten, also nicht nur eine bloße Auflistung an versicherten Krankheiten. Solch ein Verweis findet sich auch in Reindls Police.

"Hätten die Vergleichspartner bei Abschluss des Vergleichs gewusst, dass der Anspruch sehr wohl besteht, hätten sie diesen so natürlich niemals abgeschlossen", so Degenhart. Sollte das den Versicherern bereits beim Angebot des Kompromisses klar gewesen sein, könne man ihnen auch arglistige Täuschung vorwerfen. "Wusste die Versicherung, dass sie zahlen muss, täuschte diesbezüglich jedoch Unwissenheit vor und erregte durch ihre überlegene Position in Zusammenspiel mit den Regierungsvertretern bei den Betreibern einen entsprechenden Irrtum, so liegt hierin eine Täuschung gegenüber den Versicherungsnehmern", sagt der Prozessanwalt. Dadurch sei der Vergleich unwirksam.

Der Anwalt sieht eine große zweite Klagewelle auf die Versicherer zurollen

Die 15 Prozent stehen zudem in einem eklatanten Missverhältnis zum vollen Betrag, so der Anwalt. Die Versicherer hätten ihre überlegene Machtstellung und die Zwangslage der Betriebe genutzt. Dieses Vorgehen sei treuwidrig. Er sieht eine "große zweite Klagewelle auf die Versicherer zurollen". Dann könnte auch Aiwanger in Bedrängnis kommen.

Die Allianz sieht die Lage anders. "Wir haben versucht, auf Basis des bayerischen Modells mit allen unseren Kunden eine Regelung zu finden", sagt ein Sprecher. "Das Ergebnis ist eine Lösung, die beiden Seiten vor dem Hintergrund der damaligen Unsicherheiten und Risiken als wirtschaftlich interessengerecht erschien." Das werde auch durch die Rechtsprechung bestätigt. "Wir können deshalb keine weiteren Leistungen im vorliegenden Fall in Aussicht stellen", so der Versicherer. Er weist darauf hin, dass die Allianz bisher noch in keinem Fall zu einer Zahlung aus Betriebsschließungspolicen verurteilt worden ist. So hätten die Landgerichte in Bochum und Stuttgart für den Versicherer geurteilt.

Allerdings hatte der Versicherer eine Verurteilung im Prozess mit der Betreiberfirma des Biergartens "Paulaner am Nockherberg" in letzter Minute verhindert, die eine Entschädigung von über eine Millionen Euro gefordert hatte. Einen Tag vor Urteilsverkündung schlossen die Parteien einen außergerichtlichen Vergleich. Es ist nicht bekannt, wie viel Geld geflossen ist, es waren aber mehr als 15 Prozent.

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