Gastgewerbe:Zeit läuft für Burger-King-Unternehmer ab

München (dpa) - Auch nach dem Gesellschafterwechsel läuft die Zeit für den gekündigten Burger-King-Franchisenehmer Yi-Ko: Demnächst werden die Löhne und Gehälter für die rund 3000 Beschäftigten der 89 geschlossenen Schnellrestaurants fällig.

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München (dpa) - Auch nach dem Gesellschafterwechsel läuft die Zeit für den gekündigten Burger-King-Franchisenehmer Yi-Ko: Demnächst werden die Löhne und Gehälter für die rund 3000 Beschäftigten der 89 geschlossenen Schnellrestaurants fällig.

Branchenschätzungen zufolge dürfte es sich um einen einstelligen Millionenbetrag handeln. Arbeitnehmervertreter hoffen derweil auf eine rasche Verständigung zwischen Yi-Ko und der Fast-Food-Kette.

Man sei "vorsichtig optimistisch", dass es zu einer Lösung zwischen Yi-Ko und der Fast-Food-Kette komme und die Restaurants dann bald wieder öffnen könnten, sagte Guido Zeitler von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten nach Beratungen des Gesamtbetriebsrates des Franchise-Unternehmens. Dabei verabschiedete das Gremium auch eine Resolution.

Die Krise des Unternehmens "gefährdet rund 3000 Arbeitsplätze und damit viele Familien in ihrer Existenz", hieß es in dem Papier, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Man begrüße daher den Gesellschafterwechsel, wenn damit die Voraussetzung geschaffen worden sei, die 89 geschlossenen Restaurants und damit die Jobs zu sichern. Yi-Ko-Alleineigentümer Alexander Kolobov und die Burger King Europe wurden aufgefordert, die Grundlage für eine schnelle und dauerhafte Wiedereröffnung zu schaffen.

Dazu gehöre neben einer ausreichenden Personalausstattung unter anderem auch eine tarifliche beziehungsweise arbeitsvertraglich korrekte Bezahlung sowie der "Ausgleich aller offenen finanziellen und sonstigen Forderungen der Beschäftigten und die unverzügliche Beendigung aller überflüssigen Gerichtsverfahren", hieß es.

Am Vortag war bekanntgeworden, dass sich einer der beiden Gesellschafter des Franchisenehmers aus dem Unternehmen zurückgezogen und seine Anteile an Mitgesellschafter Kolobov abgegeben hat. Der Alleineigentümer hofft nun auf einen Neuanfang. Burger King hatte allerdings mitgeteilt, dass es vorerst bei der Kündigung bleibt.

Die Fast-Food-Kette hatte ihrem größten deutschen Franchisenehmer Yi-Ko in der vergangenen Woche fristlos gekündigt und ihm die Nutzung von Firmenlogo, Produktnamen, Arbeitskleidung und Außenwerbung gerichtlich verbieten lassen. Yi-Ko habe sich wiederholt nicht an vertraglich vereinbarte Arbeitsbedingungen gehalten, begründete die Fast-Food-Kette ihren Schritt. Sämtliche Filialen des Franchisenehmers mussten schließen, die Beschäftigten fürchten um ihre Jobs.

Die Anwaltskanzlei, die den Franchisenehmer in dem Konflikt berät, hatte angekündigt, dass sich Kolobov nun persönlich dafür einsetzen wolle, "die baldige Stabilisierung des Unternehmens und die Wiedereröffnung der Restaurants voranzutreiben". Deshalb würden direkte und intensive Gespräche mit der Fast-Food-Kette gesucht. Kolobov werde auch alle Maßnahmen einleiten, um das Vertrauen der Mitarbeiter und Kunden so schnell wie möglich zurückzugewinnen. Dazu gehörten auch Gespräche mit der Gewerkschaft.

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