Gastgewerbe:Burger King bleibt vorerst bei Kündigung von Franchisenehmer
München (dpa) - Die Fast-Food-Kette Burger King will trotz des Gesellschafterwechsels beim Franchisenehmer Yi-Ko vorerst an ihrer Kündigung festhalten. Die Änderung in der Eigentümerstruktur habe auf die Kündigung zunächst keine unmittelbare Auswirkung, erklärte das Unternehmen. Burger King hatte seinem größten deutschen Franchisenehmer Yi-Ko in der vergangenen Woche fristlos gekündigt und ihm die Nutzung von Firmenlogo, Produktnamen, Arbeitskleidung und Außenwerbung gerichtlich verbieten lassen. Sämtliche 89 Filialen des Franchisenehmers mussten deshalb schließen.
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München (dpa) - Die Fast-Food-Kette Burger King will trotz des Gesellschafterwechsels beim Franchisenehmer Yi-Ko vorerst an ihrer Kündigung festhalten. Die Änderung in der Eigentümerstruktur habe auf die Kündigung zunächst keine unmittelbare Auswirkung, erklärte das Unternehmen. Burger King hatte seinem größten deutschen Franchisenehmer Yi-Ko in der vergangenen Woche fristlos gekündigt und ihm die Nutzung von Firmenlogo, Produktnamen, Arbeitskleidung und Außenwerbung gerichtlich verbieten lassen. Sämtliche 89 Filialen des Franchisenehmers mussten deshalb schließen.