Gastgewerbe - Bad Kreuznach:Dehoga kritisiert 2G plus für Restaurants

Bad Kreuznach
Die Zapfhähne für Bier in einem Restaurant sind nicht im Betrieb. Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Bad Kreuznach (dpa/lrs) - Das Hotel- und Gastgewerbe in Rheinland-Pfalz hat die ab Samstag geltende Regelung kritisiert, dass Geimpfte und Genesene für einen Restaurantbesuch einen negativen Testnachweis brauchen. "Wir halten dieses zusätzliche Testerfordernis für völlig unverhältnismäßig und nicht notwendig", sagte der Präsident des Dehoga-Landesverbands, Gereon Haumann, am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur.

In den letzten 20 Monaten sei von Hotels und Restaurants kein signifikantes Infektionsgeschehen ausgegangen, sagte Haumann. Gleichwohl gebe es bisher schon mit 2G, also dem Zugang nur für Geimpfte und Genesene, einen "richtigen Schlossriegel". Dieser werde jetzt mit 2G plus, Maskenpflicht beim Bewegen im Raum und einem Mindestabstand der Tische von 1,50 Metern weiter verstärkt. "Das sind enorme Erschwernisse und Beschränkungen für Gäste."

Der Verband empfahl den Betrieben, Testmöglichkeiten am Eingang von Restaurants und Hotels bereitzustellen. Die Kosten dafür müssten Bund und Land übernehmen, forderte Haumann. Das zusätzliche Testerfordernis wird eingeführt, weil die Infektionszahlen hoch sind und inzwischen klar ist, dass auch Geimpfte und Genesene das Virus übertragen können.

In den vergangenen sieben Tagen habe es in der Branche bereits "eine Stornowelle sondergleichen" gegeben, sagte Haumann. Firmen und Familien hätten ihre Weihnachtsfeiern abgesagt. Er rief dazu auf, nicht auf geplante Restaurantbesuche über Weihnachten und den Jahreswechsel zu verzichten. Die Betriebe seien sicher. Auch rief er die Landesregierung auf, die jetzt eingeführten Regeln mindestens bis zum 3. Januar beizubehalten, damit es Planungssicherheit gebe. Haumann zeigte sich besorgt, dass bei einem Lockdown für das Gastgewerbe weitere Mitarbeiter in den Online-Handel abwandern könnten, wo es zusätzlichen Personalbedarf gebe.

© dpa-infocom, dpa:211201-99-215984/2

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