Gaspreisbremse:Welche Unternehmen trotz Energiehilfen Boni auszahlen dürfen

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Etwa 300 Unternehmen bekommen mehr als 50 Millionen Euro Energiehilfen. (Foto: Catherina Hess)

Die Koalition hat sich geeinigt: Unternehmen, die mit bis zu 25 Millionen Euro für Strom und Gas entlastet werden, dürfen weiterhin Boni und Dividenden auszahlen - andere nur unter Bedingungen.

Von Henrike Roßbach, Berlin

Auf den letzten Metern vor dem geplanten Bundestagsbeschluss zur Strom- und Gaspreisbremse an diesem Donnerstag hat die Koalition einen verbliebenen Streitpunkt ausgeräumt: die Frage, ob Unternehmen weiterhin Boni und Dividenden zahlen dürfen, wenn sie die Erleichterungen bei den Energiepreisen in Anspruch nehmen.

Unternehmen, die durch die Energiehilfen für Strom und Gas zusammen um mehr als 25 Millionen Euro entlastet werden, sollen demnach keine neuen Bonuszahlungen vereinbaren oder bestehende Boni erhöhen dürfen - als Frist gilt der 1. Dezember 2022. Dabei geht es nur um Prämien für die Geschäftsführung oder die Aufsichtsorgane einer Firma, nicht etwa um das mittlere Management. Auch die Grundvergütung darf für die Führungsriege nicht angehoben werden.

Übersteigt die Entlastungssumme 50 Millionen Euro, gilt zum einen ein generelles Bonusverbot für die Mitglieder der Geschäftsleitung und der Aufsichtsgremien. Zum anderen dürfen auch keine Dividenden ausgezahlt oder Gewinne ausgeschüttet werden. Alle Regelungen gelten nur für das Jahr 2023.

Eigentlich hatte der Wirtschaftsminister ein Verbot vorgesehen

Die Ausgangslage war kompliziert: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung - federführend war das Ressort von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) - sah nur ein Boni- und Dividendenverbot vor, wenn der Staat als Kapitalgeber in ein kriselndes Unternehmen einsteigt. Wer dagegen "nur" die Energiepreisbremse nutzt, sollte keine Abstriche bei Vergütungsmodellen und Dividendenzahlungen machen müssen. Zu hören war, dass die beteiligten Ressorts - das SPD-geführte Kanzleramt, das FDP-geführte Finanzministerium und das Wirtschaftsministerium - sich in diesem Punkt ziemlich einig gewesen seien.

Der Haushaltsausschuss des Bundestags sah es jedoch anders. Ein erster Maßgabebeschluss des Gremiums von Mitte Oktober sah sehr wohl ein Boni- und Dividendenverbot vor - jedenfalls unter Berücksichtigung "sinnvoller Kriterien". Mit Blick auf die Bedenken der Regierung haben die haushaltspolitischen Sprecher der Regierungsfraktionen dann den etwas abgeschwächten Kompromiss ausgearbeitet. Sie gehen davon aus, dass die 50-Millionen-Grenze rund 300 Unternehmen betreffen könnte, die 25-Millionen-Grenze etwa 650.

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"Es ist ein Gebot der Gerechtigkeit, der haushaltspolitischen Vernunft und der ökonomischen Klugheit, mit Steuergeldern in einer Krise nicht die Ausschüttung von Boni und Dividenden zu subventionieren", sagte der grüne Haushälter Sven-Christian Kindler der SZ. Gewinne durch die Strom- und Gaspreisbremse sollten bei Großunternehmen im Betrieb bleiben, für Investitionen, Mitarbeiter und die Sicherung des Standorts, "nicht an Vorstände und Aktionäre ausgezahlt werden". FDP-Haushälter Otto Fricke sagte: "Die Haushälter sind Sachwalter der Finanzen des Bundes und müssen hier, wenn die Regierung das nicht macht, Grenzen setzen. Das ist uns in fairer Weise gelungen."

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