Als die Bundesregierung dem angeschlagenen Warenhauskonzern Galeria Karstadt Kaufhof (GKK) Ende Januar ein Nachrang-Darlehen von 460 Millionen Euro gewährte, floss die Meldung über den Staatskredit ein in den täglichen Strom aus Nachrichten über Corona-Hilfen, Überbrückungshilfen und Unternehmensrettungen. Alles sah passend aus. Abgesehen vielleicht von der grundsätzlichen Frage, warum der Steuerzahler für ein seit Jahren dahinsiechendes Geschäftsmodell bürgen soll, wenn doch der Eigentümer ein Milliardär ist und offenbar fest an die Zukunft von Kaufhäusern glaubt? Wer dann noch genauer hinschaut, was der interministerielle Ausschuss des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) unter dem Vorsitz des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) und des Bundesministeriums für Wirtschaft (BMWi) genehmigt hat, dem fällt auf: Die Entscheidung könnte europa- und bundesrechtlich heikel sein.
Corona-Hilfen:Staatskredit für Galeria Karstadt Kaufhof: zulässig oder zu lässig?
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Der Millionenkredit für Galeria Karstadt Kaufhof wirft die Frage auf, wie lax oder streng der Bund Steuergeld verteilen sollte. Die Hilfe für den Konzern scheint sich die Regierung passend gemacht zu haben. Offenbar hat sie dabei das EU-Beihilferecht großzügig ausgelegt.
Von Michael Kläsgen
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